Mehrwertsteuer

Bund prüft griffigere Mehrwertsteuer für Musik- und Filmstreams

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat schlägt vor, Online-Plattformen für Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen verantwortlich zu machen.

Musik Stream
Laut dem Bundesrat sollten Online-Plattformen für Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen verantwortlich sein. (Symbolbild) - dpa

Der Bund hat Vorschläge für eine griffigere Mehrwertsteuer auf Musik- und Filmstreams sowie Downloads von Apps und Spielen in eine Vernehmlassung geschickt. Er schlägt vor, dass künftig die Online-Plattformen diese Steuer abliefern sollen, nicht mehr die Anbieter.

Damit käme ein System zum Zug, wie es seit Anfang dieses Jahres bereits bei Waren angewendet wird, welche im Internet bestellt und dann versendet werden. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Die Vernehmlassung soll zeigen, ob dieser Vorschlag ankommt. Wie es in den bundesrätlichen Unterlagen heisst, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) beispielsweise bei Musikstreams nicht sämtliche Anbieter weltweit auf ihre Pflichten aufmerksam machen. «Dadurch können in der Praxis Lücken in der Besteuerung entstehen.»

Parlament fordert Systemwechsel

Das Parlament forderte 2023 einen Systemwechsel. Zur Durchsetzung von Forderungen soll die ESTV den Zugang zu den Online-Angeboten mit einer Netzsperre belegen können. Personentransporte oder die Vermietung von Unterkünften, die über Plattformen angeboten werden, erfasst die in die Vernehmlassung gegebene Regelung nicht.

Die Plattformbesteuerung für elektronische Dienstleistungen lasse grob geschätzt Mehreinnahmen im tiefen zweistelligen Millionenbereich erwarten, schreibt der Bundesrat.

In der Vorlage geht es auch um die mehrwertsteuerliche Erfassung von kombinierten Leistungen wie etwa Hotelübernachtungen mit Mahlzeiten und Skiabonnementen.

Änderung bei Besteuerung von Leistungskombinationen

Sie können heute mehrwertsteuerlich einheitlich nach der überwiegenden Leistung, zum Beispiel der zum Sondersatz besteuerten Übernachtung, behandelt werden. Dies, sofern diese mindestens 70 Prozent der Leistungskombination ausmacht, wie der Bundesrat schreibt.

Die Vorlage sieht vor, die Limite auf 55 Prozent zu senken. Auch mit diesem Änderungsvorschlag kommt der Bundesrat einem Auftrag aus dem Parlament nach. Die Änderungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen führen laut Bundesrat zu geschätzten Mindereinnahmen in tiefer zweistelligen Millionenhöhe.

Neben der Umsetzung dieser beiden parlamentarischen Vorstösse schlägt der Bundesrat weitere kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes vor.

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