Unternehmen sollen die zu viel bezahlte Billag-Gebühr nicht zurückerhalten, Haushalte aber schon. Beim Gewerbeverband brodelt es bei diesem Reizthema erneut.
No Billag Hans-Ulrich Bigler
Der Gewerbeverband machte sich auch für ein Ja zur No-Billag-Initiative stark. Links SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anders als die Haushalte sollen Unternehmen keine Billag-Rückzahlung erhalten.
  • Das schlägt der Bundesrat vor.
  • Beim Gewerbeverband ist man darob verärgert und kündigt Widerstand an.

Schon bei der No-Billag-Abstimmung kämpfte Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler an vorderster Front gegen die Empfangsgebühren. Jetzt tritt er erneut an. Der Grund: Die fälschlicherweise verrechnete Mehrwertsteuer bei den Billag-Gebühren. 50 Franken will der Bundesrat jedem Haushalt verteilen – den Unternehmen aber nichts.

«Ein Ärgernis!»

Den heute vom Bundesrat gefällten Entscheid qualifiziert Bigler so: «Das ist ganz klar ein Ärgernis!» Bis 2015 wurde beim Inkasso der Empfangsgebühr auch noch die Mehrwertsteuer draufgeschlagen. Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass dies nicht gehe, und insgesamt 165 Millionen zurückbezahlt werden müssen.

No Billag Volksabstimmung
Ein Stapel mit der Antwort «Nein» der Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren - No Billag» liegen im Schulhaus Ämtler im Kreis 3 auf, aufgenommen am Sonntag, 4. März 2018 in Zürich. - Keystone

Für Bigler ein klarer Entscheid: Auf eine Steuer darf keine Steuer erhoben werden. «Das gilt für alle, die bezahlt haben! Also auch die Unternehmungen.» Doch das Departement UVEK von Bundesrätin Simonetta Sommaruga sieht dies anders.

Erneuter Billag-Kampf

Für Unternehmen sei eine pauschale Rückzahlung nicht angezeigt, schreibt der Bundesrat zu seinem Entscheid. «Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten», lautet die Begründung. Dem widerspricht aber Bigler.

«Das ist einfach eine Interpretation des UVEK», sagt der streitbare Gewerbeverbands-Direktor. «Wir werden selbstverständlich dafür kämpfen, dass der Bundesrat dies nach der Vernehmlassung noch korrigiert», kündigt er an. Spätestens dann wird wieder zum Thema werden, wie viele Unternehmen in diesem Zeitraum überhaupt bei der Billag angemeldet waren.

Dürfen es auch mehr als 50 Franken sein?

Ganz andere Überlegungen macht man sich beim Konsumentenschutz. Der Pauschalbetrag müsse inklusive Zinsen berechnet werden, fordert Präsidentin Prisca Birrer-Heimo. «Das Bundesgericht hat bei den vier Musterklagen entschieden, dass die zurückgeforderte Mehrwertsteuer verzinst werden muss», unterstreicht sie.

Die Musterklagen hatte der Konsumentenschutz eingereicht. Bei den damaligen Zinssätzen dürfte es bei der Nachforderung aber um weniger als einen Franken handeln. So oder so ist klar: Zahlen würden diesen Zustupf infolge illegaler Empfangsgebühr ironischerweise indirekt die Empfänger desselben.

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