Auch wenn Berufsbildnerinnen in Kurzarbeit angestellt sind, sollen sie Lernende ausbilden können. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage zugestellt.
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Guy Parmelin leitete im Sommer 2016 das VBS und betonte damals, dass eine umfassende Überwachung, wie sie in anderen Ländern praktiziert wird, in der Schweiz nicht geplant sei. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsbildner in Kurzarbeit sollen trotzdem Lernende ausbilden können.
  • Das hält der Bundesrat in einer Vorlage für das Parlament fest.

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Unternehmen sollen Lernende im Betrieb auch ausbilden dürfen, wenn sie in Kurzarbeit sind. Der Bundesrat will das Arbeitslosenversicherungsgesetz anpassen. Am Mittwoch hat er dem Parlament die Vorlage dafür zugestellt.

Können Angestellte eines Betriebes wegen der wirtschaftlichen Lage nicht oder nur reduziert arbeiten, besteht die Möglichkeit, dass sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Zweck ist, dass sie ihre Stellen behalten können und dem Betrieb zur Verfügung stehen, wenn die Konjunktur wieder anzieht.

Regelung gilt noch bis 2023

Seien Berufsbildner wegen Kurzarbeit nicht im Betrieb anwesend, bestehe Gefahr, dass Lernende nicht angemessen ausgebildet werden könnten. Das schrieb der Bundesrat. Er will, dass Ausbildungsverantwortliche trotz Kurzarbeit im Betrieb sein dürfen, wenn es für die Ausbildung keine andere Lösung gibt.

Eine ähnliche Regelung gilt noch bis Ende 2023. Geschaffen wurde sie während der Covid-19-Pandemie, als viele Betriebe nicht oder nur eingeschränkt arbeiten durften und Kurzarbeit anmeldeten.

Ab 2024 brauche es deshalb neue Bestimmungen für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit, schrieb der Bundesrat. Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes entspricht auch einem Auftrag des Parlaments. Es hatte 2019 eine Motion dazu angenommen. In der Vernehmlassung wurde das Anliegen mehrheitlich positiv aufgenommen.

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