Bauern sollen für Seuchenprävention entschädigt werden
Landwirte sollen bei Ausfällen aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen gezielt mit Geld unterstützt werden können. Der National- und der Ständerat haben Motionen dazu angenommen. Der Bundesrat ist einverstanden.

Um die Hilfe zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, schrieb der Bundesrat zur Motion.
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats in zwei gleichlautenden Motionen gefordert. Nach dem Ständerat hat nun am Mittwoch auch der Nationalrat Ja gesagt dazu.
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut den zuständigen Parlamentskommissionen bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründete die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen sei günstiger als die Kosten für die Bewältigung eines Seuchenausbruchs.










