Suva könnte bald den Entschädigungsfonds für Asbestopfer unterstützen.
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Asbest kann krebserregend sein. (Symbolbild) - Keystone

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) soll den Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen können. Über die dafür nötige Änderung des Unfallversicherungsgesetzes kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft verabschiedet.

Es geht um Entschädigungen an Asbestopfer, die von den Versicherungen nicht gedeckt sind. Dies schrieb der Bundesrat am Freitag. Asbest darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden.

Doch bis die durch die Arbeit mit Asbest verursachten Erkrankungen sichtbar werden, dauert es sehr lange. Noch immer erkranken deshalb rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben, wie der Bundesrat schreibt.

Kein Anspruch auf Leistungen bei Nicht-Berufsexposition

Zwanzig bis dreissig von ihnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil sie nicht im Beruf dem gefährlichen Asbest ausgesetzt waren. Sie erhalten nur Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung. Diese aber übernehmen laut Bundesrat deutlich weniger Kosten.

Deshalb beteiligt sich die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) an der Entschädigung dieser Erkrankten. Um die Stiftung finanziell sichern zu können, soll die Suva Beiträge leisten können. Sie darf aber nur Mehreinnahmen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben.

Ob und wie viel Geld die Suva der Stiftung überweist, hat der Suva-Rat zu entscheiden. Aus heutiger Sicht erfordert der Weiterbetrieb der Stiftung bis 2030 zusätzliche finanzielle Mittel von 25 bis 50 Millionen Franken, wie es in der Botschaft heisst.

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