Armeeangehörige können Munition nicht heimnehmen
Es bleibt beim Alten: Armeeangehörige kriegen auch künftig keine Munition mit nach Hause. Der Ständerat lehnt ab.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat lehnt eine Munition ab, nach der Armeeangehörige Munition nach Hause nehmen.
- Das Resultat ist mit 31 zu 9 Stimmen ein klares.
- Die Gegner argumentierten mit den Risiken durch einsatzbereite Schusswaffen.
Armeeangehörige sollen auch künftig keine Munition für ihre persönliche Waffe zu Hause aufbewahren können. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion dazu mit klarem Mehr abgelehnt.
Die kleine Kammer sagte am Mittwoch mit 31 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen Nein zur Motion von Werner Salzmann (SVP/BE). Ja-Stimmen gab es vor allem aus der SVP und vereinzelt von Mitte und FDP. Mit dem Nein ist die Motion vom Tisch.
Eine knappe Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S) hätte die Abgabe der sogenannten Taschenmunition wieder handhaben wollen wie vor 2007: Bis zu jenem Zeitpunkt gehörte diese Munition zur persönlichen Ausrüstung von bewaffneten Armeeangehörigen. Seither wird sie eingezogen.
Im Rat setzten sich dann aber die Gegnerinnen und Gegner klar durch. Sie argumentierten mit den Risiken durch einsatzbereite Schusswaffen. Es sei erwiesen, dass die Suizidrate und auch die Zahl der Tötungsdelikte mit Schusswaffen zurückgegangen sei, seit die Munition der Armee nicht mehr nach Hause mitgegeben werde.












