Amnesty setzt sich beim EGMR für Schweizer Klimaaktivisten ein
Amnesty International hat im Fall von Schweizer Klimaaktivisten am Menschenrechtsgerichtshof eine Intervention eingereicht. In ihrer Stellungnahme fordert die NGO das Gericht auf, das Recht auf freie Meinungsäusserung im Kontext der Klimakrise zu schützen.

Im November 2018 hatten zwölf Klimaaktivisten in einer Credit-Suisse-Filiale in Lausanne eine Protestaktion durchgeführt, um die Investitionen der Bank in fossile Energien anzuprangern. In Anlehnung an Roger Federer stellten sie ein Tennismatch nach und entrollten ein Transparent, das die Bank zur Rede stellte.
Die Aktivistinnen und Aktivisten wurden strafrechtlich verfolgt und von der Schweizer Justiz wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Die Beschwerdeführenden wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und prangerten die unverhältnismässigen Auswirkungen des Strafverfahrens auf ihr Recht auf friedliche Versammlung an.
Amnesty erinnerte am Donnerstag beim EGMR daran, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf friedliche Versammlung nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt seien, sondern auch an öffentlich zugänglichen privaten Orten gelten, wenn die angestrebte Öffentlichkeit so erreicht werden könne.
Es sei unverhältnismässig, solche Meinungsäusserungen an solchen Orten zu verhindern oder zu kriminalisieren. Eine solche Praxis schränke das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung unzulässig ein, teilte Amnesty mit.
Die Nichtregierungsorganisation will, dass der Gerichtshof die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz der Menschenrechte im Kontext der Klimakrise präzisiert. So soll gewährleistet werden, dass Menschen sich für das Recht auf eine gesunde Umwelt einsetzen können, ohne unverhältnismässige Sanktionen befürchten zu müssen.










