Amnesty setzt sich beim EGMR für Schweizer Klimaaktivisten ein

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Bern,

Amnesty International hat im Fall von Schweizer Klimaaktivisten am Menschenrechtsgerichtshof eine Intervention eingereicht. In ihrer Stellungnahme fordert die NGO das Gericht auf, das Recht auf freie Meinungsäusserung im Kontext der Klimakrise zu schützen.

Rund um den Prozess gegen die Lausanner Klimaaktivisten kam es 2020 vor dem Waadtländer Kantonsgericht zu einer erneuten Protestaktion in Anlehnung an Roger Federer. (Archivbild)
Rund um den Prozess gegen die Lausanner Klimaaktivisten kam es 2020 vor dem Waadtländer Kantonsgericht zu einer erneuten Protestaktion in Anlehnung an Roger Federer. (Archivbild) - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Im November 2018 hatten zwölf Klimaaktivisten in einer Credit-Suisse-Filiale in Lausanne eine Protestaktion durchgeführt, um die Investitionen der Bank in fossile Energien anzuprangern. In Anlehnung an Roger Federer stellten sie ein Tennismatch nach und entrollten ein Transparent, das die Bank zur Rede stellte.

Die Aktivistinnen und Aktivisten wurden strafrechtlich verfolgt und von der Schweizer Justiz wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Die Beschwerdeführenden wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und prangerten die unverhältnismässigen Auswirkungen des Strafverfahrens auf ihr Recht auf friedliche Versammlung an.

Amnesty erinnerte am Donnerstag beim EGMR daran, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf friedliche Versammlung nicht auf den öffentlichen Raum beschränkt seien, sondern auch an öffentlich zugänglichen privaten Orten gelten, wenn die angestrebte Öffentlichkeit so erreicht werden könne.

Es sei unverhältnismässig, solche Meinungsäusserungen an solchen Orten zu verhindern oder zu kriminalisieren. Eine solche Praxis schränke das Recht auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung unzulässig ein, teilte Amnesty mit.

Die Nichtregierungsorganisation will, dass der Gerichtshof die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz der Menschenrechte im Kontext der Klimakrise präzisiert. So soll gewährleistet werden, dass Menschen sich für das Recht auf eine gesunde Umwelt einsetzen können, ohne unverhältnismässige Sanktionen befürchten zu müssen.

Kommentare

User #2022 (nicht angemeldet)

Die Schweiz ist Gründungsmitglied der OECD und untersteht als Europaratsmitglied der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). – Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, dem Europarat eine Dreierliste von Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge von Andreas Zünd, Schweizer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg, vorzuschlagen. Es handelt sich um Jeanine de Vries Reilingh, Richterin am Kantonsgericht Neuenburg, Julia Hänni, Bundesrichterin und Giuseppe Muschietti, Bundesrichter.

User #1980 (nicht angemeldet)

Klima Aktivisten? Klima Terroristen ist das richtige Wort. Gleich mehrfach haben diese Terroristen Eigentumsrechte verletzt, Sachschäden angerichtet und Gesetze verletzt. Mehr braucht man nicht zu wissen.

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