Alimente sollen im Ausland besser eingetrieben werden können
Schweizer sollen laut Bundesrat künftig Unterhaltsansprüche über die Landesgrenzen hinaus besser geltend machen können.

Schweizerinnen und Schweizer sollen künftig Unterhaltsansprüche über die Landesgrenzen hinaus besser geltend machen können. Das will der Bundesrat und schlägt dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen vor.
Nach Angaben des Bundesrats vom Mittwoch hilft heute eine Fachstelle unterhaltsberechtigten Personen, Unterhaltsansprüche zu vollstrecken. Dies auch bei internationalen Fällen. Diese Fachstellen sind bei Kantonen oder Gemeinden angesiedelt.
Häufig fehlten ihnen die Erfahrung bei grenzüberschreitenden Fällen, schrieb der Bundesrat. Er schlägt nun vor, dass neu jeder Kanton eine einzige Stelle für internationale Alimenteninkasso-Fälle bezeichnet und diese Support erhält durch das Bundesamt für Justiz.
Bundesgesetz zur Verbesserung
Den entsprechenden Vorentwurf für ein Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen hat die Landesregierung am Mittwoch in die Vernehmlassung gegeben. Dasselbe gilt für den Vorentwurf eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Haager Unterhaltsübereinkommens.
Der Beitritt zu diesem Abkommen würde es der Schweiz ermöglichen, die heute geltende Behördenorganisation zu optimieren, schreibt der Bundesrat.
Mit dem Beitritt der Schweiz werde ausserdem der Zugang zur unentgeltlichen Prozessführung erleichtert. So könnten insbesondere die Ansprüche von Kindern aus der Schweiz im Ausland einfacher durchgesetzt werden. Ausserdem sehe das Abkommen vor, dass auch Behörden bevorschusste Unterhaltsforderungen in allen Mitgliedsstaaten geltend machen können.
Handeln bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen
National- und Ständerat forderten 2022 den Bundesrat bei diesen grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen zum Handeln auf. Sie nahmen beide eine Motion von Nicolo Paganini (Mitte/SG) an.
Der Bundesrat solle die Ratifizierung des Haager Unterhaltsübereinkommens vorantreiben, hiess es in diesem Vorstoss. Zusammen mit den Kantonen solle er ein tragfähiges, den unterschiedlichen Ausgangslagen angepasstes neues Behördenmodell für internationale Sachverhalte erarbeiten.










