Bülach ZH: Fünf Millionen Alimenten-Geld fehlt

Redaktion
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Bülach,

Aufgrund von Vorschusszahlungen bei fehlenden Alimenten soll es den Kantonen laut eines SVP-Politikers an viel Geld fehlen. Das will er ändern.

alimente bülach
Wenn Eltern ihre Alimente nicht begleichen, streckt der Kanton vor. Doch das reisst scheinbar ein grosses Budgetloch in die Kassen. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Kantone strecken Alimente vor, werden diese nicht bezahlt.
  • Doch oftmals werden diese Schulden niemals beglichen.
  • Ein Politiker behauptet, dass Bülach ZH deshalb fünf Millionen Franken fehlen.

Allzu oft geschieht es, dass rechtlich geregelte Kinderalimente nicht bezahlt werden. In der Schweiz gibt es hierfür eine Regelung, die bei Müttern und Vätern Erleichterung schaffen soll: Die Gemeinden leisten bei Aufschub von Zahlungen einen Vorschuss.

Doch dieses System scheint ins Wanken zu geraten, denn die Gemeinden erhalten das vorgestreckte Geld oft nicht zurück. Schuld daran sei, so ein Politiker aus Bülach, dass der Kanton kaum Augenmerk auf das Zurückfordern legt.

Stefan Basler (SVP) hat daher zusammen mit fünf weiteren Unterzeichnern eine Einzelinitiative an die Geschäftsleitung des Kantonsrats eingereicht.

Forderungen nach effektiveren Massnahmen

Baslers Forderungen sind laut «Zürcher Unterländer» klar: Der Kanton soll wirksame Massnahmen ergreifen, um die Rückzahlungsquote im Bereich der Alimentenvorschüsse zu erhöhen.

In seiner Argumentation führt der Politiker das Beispiel seiner Heimatstadt Bülach an: Hier belaufen sich die offenen Posten im Alimentenvorschuss auf rund fünf Millionen Franken.

«Die Rückzahlungsquote beträgt in der Regel um die 30 Prozent pro Jahr», schreibt Basler in seiner Begründung. Er vermutet, dass auch andere Gemeinden mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Zudem sei die Rückzahlungsquote in den letzten zwei Jahrzehnten im ganzen Kanton und landesweit stark gesunken.

Die Einzelinitiative hat es nun auf die Tagesordnung des Kantonsrats geschafft. Sollten mindestens 60 von 180 Mitgliedern des Kantonsrats dafür stimmen, wird der Antrag an den Regierungsrat weitergeleitet.

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