Abweisung der JSVP sorgt für heftige Diskussionen
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Gruppe von jungen SVP-Politikern wurde von einem Basler Lokal abgewiesen.
- Der Basler Wirte-Boss findet es «falsch», Personen aus politischen Gründen wegzuweisen.
- Laut Gastrosuisse wäre eine Abweisung unzulässig, wenn sie diskriminierend ist.
Einmal mehr diskutiert die halbe Schweiz über eine Beizen-Posse. Am Wochenende hatte eine Gruppe der Jungen SVP um den nationalen Parteipräsidenten David Trachsel eine Apéro-Reservation für das Basler «Fähribödeli». Zum Feierabend-Umtrunk kam es aber nicht.
Der Betreiber der Buvette erklärte in der «Basler Zeitung», dass die Jungpolitiker bei einigen Gästen ein «Unwohlsein» ausgelöst hätten. Das habe der Barchef aus «Blickkontakten und Rückmeldungen herausgespürt». Aufgrund von Äusserungen der JSVPler habe er eine «unheilvolle Gruppendynamik» befürchtet und sie abgewiesen.
David Trachsel widerspricht dieser Darstellung. «Wir wurden nicht bedient, weil wir von der SVP sind. Der Barkeeper meinte, er könne dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren», lässt er sich zitieren. Somit steht Aussage gegen Aussage. Dennoch gibt die Episode auch in der Gastro-Szene zu reden.
Basler Wirte-Chef weist niemanden aus politischen Gründen ab
Sicher ist: Gegen ein Gesetz haben die Buvette-Betreiber nicht verstossen. Denn grundsätzlich haben Gastronomen ein Hausrecht und dürfen selbst entscheiden, welche Einlass-Kriterien sie definieren. Darauf verweist auf Anfrage auch der höchste Basler Wirt Maurus Ebneter.
Dieser präsidiert den Wirteverband Basel-Stadt. Welche Lokalitäten Mitglied sind, wird aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben. Ebneter hält aber fest: «Persönlich finde ich es falsch, jemanden aufgrund seiner politischen Einstellung nicht zu bedienen.» Er sagt indes auch, dass er nicht wisse, «ob dies im vorliegenden Fall wirklich passierte».
Gastrosuisse: «Unzulässig bei Diskriminierung»
Beim nationalen Dachverband Gastrosuisse reagieren die Verantwortlichen ähnlich. Laut Sprecherin Daniela Kimmich «gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit».
Einzelne Kantone wie Solothurn und Genf würden aber eine ausdrückliche Bewirtungspflicht im Gastgewerbegesetz vorsehen. Dies, sofern der Gast nicht offensichtlich zahlungsunfähig ist oder sich ungebührlich verhält.
«Unzulässig ist eine Verweigerung der Beherbergung oder Bewirtung, wenn sie diskriminierend ist», erklärt Kimmich.
Für wie eine mögliche Abweisung aussehen kann, hat die Gastrosuisse laut eigenen Angaben keine Empfehlungen für seine Mitglieder.
Finden Sie es richtig, politisch unliebsame Personen nicht zu bedienen?
So oder so ist die Abweisung aus dem Lokal ein erneutes Geschenk des Himmels für die Junge SVP. Diese hatte für die nachrichten-armen Sommermonate schon länger eine Anti-Woke-Kampagne geplant.
Nach dem Konzert-Abbruch in Bern wegen «kultureller Aneignung» – inklusive Strafanzeige der JSVP – kann die Partei erneut eine Lokalposse genüsslich ausschlachten. Ob sie längerfristig davon profitiert, wird sich zeigen.