Abkommen zu EuroAirport gilt ab 2018
Bundesrat Ignazio Cassis und Frankreichs Aussenminister Jean-Yves Le Drian haben in der Frage des Steuerregimes am Flughafen Basel-Mulhouse einen Schlusspunkt gesetzt: Das Abkommen mit den Regelungen für am EuroAirport tätige Schweizer Unternehmen gilt ab 2018.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Abkommen mit den Regelungen für am EuroAirport tätige Schweizer Unternehmen gilt ab 2018.
- Neben bilateralen Themen standen bei dem Treffen in Paris auch die Situation in Europa, die Politik der Schweiz gegenüber der EU sowie internationale Aspekte im Zentrum des Gesprächs.
«Das Abkommen mit den Regelungen für am EuroAirport tätige Schweizer Unternehmen gilt ab 2018», dies teilte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Dienstag mit. Das ab Januar 2018 am Flughafen Basel-Mulhouse geltende neue Steuerregime klärt unter anderem, welche Steuern Schweizer Unternehmen, die am EuroAirport tätig sind, an die Schweiz oder an Frankreich zu entrichten haben.
«Erfolg für beide Staaten»
«Der Vertrag ist ein Erfolg für beide Staaten und für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten trinationalen Oberrheinregion», sagte Bundesrat Cassis nach dem Gespräch mit dem französischen Aussenminister Le Drian am Dienstag in Paris. Er schaffe für die am EuroAirport - also auf französischem Boden - angesiedelten Unternehmen Rechtssicherheit, mache eine Weiterführung der wichtigen, von beiden Staaten getragenen Infrastruktur möglich und habe das Potenzial, dass dort neue Arbeitsplätze entstünden.
Neben bilateralen Themen standen bei dem Treffen in Paris auch die Situation in Europa, die Politik der Schweiz gegenüber der EU sowie internationale Aspekte im Zentrum des Gesprächs.