78-Jähriger wollte Rösti mit Maschinengewehr «bekämpfen»
Im vergangenen Jahr bedrohte ein 78-jähriger Mann den Bundesrat und Umweltminister Albert Rösti heftig. Nun hat die Bundesanwaltschaft den Rentner verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Anfang 2025 hat ein heute 78-Jähriger Bundesrat Albert Rösti stark bedroht.
- Der Mann drohte, Rösti mit einem «MG», einem Maschinengewehr, «bekämpfen» zu wollen.
- Nun wurde der Rentner von der Bundesanwaltschaft verurteilt.
«Landesverräter» oder «A. Rösti beseitigen» – Anfang 2025 beschimpfte ein heute 78-jähriger Mann Bundesrat Albert Rösti heftig. Der Rentner schickte dem Bundesrat und seinem Generalsekretär Yves Bichsel Zeitungsausschnitte mit unschönen Notizen.
Mehrere dieser Notizen liessen verlauten, dass sich der Rentner den Tod von Rösti wünscht. Aufgrund der heftigen Drohungen aus anonymer Hand entschied sich Röstis Generalsekretariat schliesslich für eine Strafanzeige – mit Erfolg.
Im Januar 2025 erhielten Bundesrat Rösti und Generalsekretär Yves Bichsel den ersten Brief des Rentners.
Mit fortgeschrittener Zeit, bis im Mai, wurden die Drohbriefe immer drastischer, wie das Newsportal «Blue News» schreibt. Die Briefe waren mit Hakenkreuzen versehen und enthielten Parolen wie «Heil Hitler».
Rentner versetzte Röstis Generalsekretär in Angst
Nebst den unpersönlichen Botschaften, griff der Rentner auch Rösti selbst an. Er nannte ihn «das schreckliche Monster von Kandersteg und Uetendorf», schreibt das Newsportal. Zudem fantasierte der Rentner davon, Rösti «mit MG», also einem Maschinengewehr, zu «bekämpfen».
Auch Yves Bichsel kam nicht ungeschoren davon – auch ihm drohte der Rentner mit Waffengewalt. Dies versetzte den Generalsekretär in Angst, wie es im Strafbefehl heisst.
Nebst den Drohungen enthielten die Briefe teilweise Falschgeld. Die selbst gedruckten Banknoten im Wert von 11’430 Franken seien laut dem Rentner dafür da, einen «Unkostenbeitrag» zu decken. Auch die Briefmarken, womit die Briefe frankiert wurden, waren gefälscht.

Nebst Rösti und Bichsel schickte der Mann einem früheren Lehrer aus dem Seeland und einem Ofenbauer ähnliche Briefe.
Die Briefe kommen den Rentner teuer zu stehen
Jetzt ist klar: Nach dem Falschgeld muss der Rentner nun echtes Geld bezahlen. Nämlich 180 Tagessätze à 40 Franken. Die Strafe ist bedingt, was bedeutet, dass er die 7200 Franken nur bei erneuter Straffälligkeit bezahlen muss.
Dazu kommt eine Busse in Höhe von 1300 Franken und die Verfahrenskosten von 3000 Franken, die er bezahlen muss.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Berner wegen mehrfacher Drohung, Beschimpfung und Geldfälschung im besonders leichten Fall. Dazu kommen Fälschung amtlicher Wertzeichen, Sachbeschädigung und illegaler Abfallentsorgung.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig, enthält jedoch keine Angaben zu den Motiven des Rentners, der sich nicht gegen den Entscheid wehrte.
Röstis Sprecherin sagt gegenüber «Blue News», das Departement habe keine Kenntnis von einer Vorgeschichte. Was zu den beschimpfenden und drohenden Briefen geführt haben könnte, ist deshalb unklar.













