Bundesrat will Millimeterwellen für 5G erst freigeben, wenn Bedarf und umweltrechtliche Rahmenbedingungen gegeben sind.
Swisscom
Eine 5G-Antenne in der Schweiz. (Symbolbild) - AFP

Der Bundesrat will die Millimeterwellen für den 5G-Mobilfunk erst freigeben, wenn der Bedarf seitens der Wirtschaft vorhanden ist. Eine weitere Voraussetzung für die Freigabe ist, dass die nötigen umweltrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, namentlich im Bereich nichtionisierende Strahlung.

Mit diesem Vorgehen solle sowohl dem Bedürfnis nach modernen Mobilfunkdiensten als auch den Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt Rechnung getragen werden, schreibt der Bundesrat am Mittwoch zu einem Bericht. Angefordert hatte diesen der Ständerat mit einem Postulat.

Laut dem Bericht des Bundesrates gibt es bereits etablierte Verfahren, um die Kantone in Entscheide einzubeziehen. Vor der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen gebe es eine öffentliche Konsultation. Im Rahmen dieser Bedürfnisabklärung könnten sich auch die Kantone äussern.

Kantone haben Mitspracherecht bei Frequenzvergabe

Millimeterwellen sind elektromagnetische Wellen mit einer kurzen Wellenlänge in einem sehr hohen Frequenzbereich, wie der Bund schreibt. Für den Mobilfunk werden in der Schweiz zurzeit keine Frequenzen im Millimeterwellenbereich genutzt. In einem späteren Ausbauschritt des 5G-Standards könnten diese Frequenzen aber zum Einsatz kommen.

Ein Moratorium hinsichtlich der Millimeterwellen für die 5G-Technologie lehnte das Parlament Ende 2022 ab. Es sagte Nein zu drei Standesinitiativen der Kantone Genf, Neuenburg und Jura. Diese hatten ein Moratorium verlangt – bis zum Vorliegen einer landesweiten Übersicht über die Belastung der Bevölkerung.

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