Starkoch Alfons Schuhbeck ist zu krank fürs Gefängnis
Das Steuervergehen von Starkoch Alfons Schuhbeck sorgt erneut für Schlagzeilen: Er ist aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus der Haft entlassen worden.

Seit Anfang Mai 2025 befindet sich der bekannte deutsche Starkoch Alfons Schuhbeck nicht mehr in Haft, wie «ZDFheute» berichtet.
Dies geschah laut der Staatsanwaltschaft München I «aus gesundheitlichen Gründen bis Anfang Juni 2025.»
Die «Abendzeitung München» berichtet, Schuhbeck sei bereits seit März 2025 wieder in München. Er lebe in seiner alten Wohnung über dem ehemaligen Restaurant Orlando am Platzl.
Vorzeitige Entlassung wegen Krankheit
Der Grund für die Haftunterbrechung ist eine schwere Erkrankung Schuhbecks. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft können die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht in der JVA durchgeführt werden.

Deshalb wurde eine Unterbrechung der Haft angeordnet, die jederzeit widerrufen werden kann, so die «Abendzeitung München».
Verurteilung nach Steuerhinterziehung
Starkoch Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass der heute 76-Jährige insgesamt 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.
Über 1000 Mal griff er in die Kasse seiner Restaurants, um Geld verschwinden zu lassen. Schuhbeck gab zu, ein spezielles Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag entwickelt hatte.
Im Prozess zeigte er sich reuig und räumte ein: «Ich habe einiges falsch gemacht», wie ihn «ZDFheute» zitiert.
Haftstrafe für Starkoch Alfons Schuhbeck
Im August 2023 trat Schuhbeck seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech an. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil weitgehend im Juni 2023.
Seine reguläre Entlassung wäre erst im Oktober 2026 vorgesehen gewesen, so «Zeit Online».
Schuhbeck in München gesichtet
Am 76. Geburtstag von Starkoch Alfons Schuhbeck wurde er in München gesichtet. Laut Berichten empfängt er dort regelmässig enge Freunde.

Ein Hausarrest besteht nicht, der Aufenthaltsort ist der Staatsanwaltschaft jedoch bekannt, so die «Abendzeitung München».
Neue Anklage steht bevor
Im Juni 2025 muss sich Starkoch Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht München hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen Subventionsbetrugs und weiterer Vorwürfe zur Hauptverhandlung zugelassen.
Vier Hauptverhandlungstermine sind zwischen dem 24. Juni und dem 14. Juli 2025 angesetzt, wie «Zeit Online» berichtet.