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Schauspieler dürfen wieder küssen

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Deutschland,

Corona stoppte viele Filmdrehs in Deutschland. Mit einem strengen Schutzkonzept samt Quarantäneregel kämpfte sich die Branche wieder zurück. Jetzt werden die Regeln etwas lockerer.

Es wird wieder gedreht - und auch geküsst. Foto: Tobias Hase/dpa
Es wird wieder gedreht - und auch geküsst. Foto: Tobias Hase/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Schauspieler, die sich beim Dreh in Kampf- oder Kussszenen nahe kommen, müssen nicht mehr davor in Quarantäne wegen der Corona-Pandemie.

Ab sofort sind keine pauschalen präventiven Quarantänemassnahmen mehr erforderlich, wie die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Bislang lautete die Empfehlung für Filmproduktionen, dass sich die Schauspieler bei Drehorten in Deutschland etwa vor Kuss-Szenen fünf Tage lang in Quarantäne begeben sollen.

Die Berufsgenossenschaft lockerte jetzt die Regeln und hat sie durch ein weniger strenges und abgestuftes Schutzkonzept ersetzt. Zu den Empfehlungen gehört nun: Wenn am Set zwei Personen nur kurz miteinander zu tun haben - weniger als 15 Minuten am Tag - reichen allgemeine Hygieneregeln und Eingangskontrollen mit Abfrage nach Corona-Symptomen. Wenn sie länger Kontakt haben, ohne den Mindestabstand wahren zu können, kommen in einer weiteren Stufe zwei Corona-Tests pro Woche hinzu.

Speziell bei Drehszenen wie Küssen oder Kämpfen wird es dann nochmal etwas strenger: Fünf Tage vor dem Dreh dürfen die Schauspieler etwa nicht ins Schwimmbad und auch Partys sind tabu. Wenn in diesen Tagen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss zudem eine FFP2-Schutzmaske getragen werden.

In die Entscheidung flossen den Angaben zufolge die aktuelle Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut sowie ein von der Produzentenallianz vorgelegtes medizinisches Konzept ein.

Die Berufsgenossenschaft erarbeitete die Empfehlungen auf Basis der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums. Sie sind verbindlich und auch eine Richtschnur für Behörden, wenn es etwa um Sanktionen geht. Zugleich kann eine Produzentenfirma auch alternative Wege gehen, wenn diese dem Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums entsprechen.

Die Corona-Pandemie hatte während des Lockdowns viele Filmdrehs in die Knie gezwungen. Es gab Stopps und auch Verschiebungen. Die Fernseh- und Filmwirtschaft beklagte hohe Ausfälle. Im Mai hatten sich öffentlich-rechtliche und private Sender mit Produzenten an einem «Runden Tisch» getroffen. Danach gab die Berufsgenossenschaft die Corona-Standards heraus, so konnte sich die Branche neu orientieren. Nach und nach liefen seither wieder Filmprojekte an.

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