Crans-Montana entlässt Angestellten wegen Urkundenfälschung
Ein Mitarbeiter des Baudienstes wird fristlos entlassen. Grund ist ein mutmasslich missbräuchlich verwendeter Ingenieursname.

Das Wichtigste in Kürze
- Crans-Montana hat einen Baudienst-Mitarbeiter fristlos entlassen.
- Er steht auch im Strafverfahren zum Constellation-Brand im Fokus.
- Auslöser ist ein mutmasslich missbrauchter Ingenieursname in einem Baugesuch.
Die Gemeinde Crans-Montana hat einen Mitarbeiter des Baudienstes fristlos entlassen. Er steht bereits im Strafverfahren zum Branddrama in der Bar Le Constellation im Fokus, wie RTS berichtet.
Bei dem Feuer waren im Dezember 2025 41 Menschen gestorben, mehr als 100 wurden verletzt.
Auslöser der Entlassung ist der Vorwurf, dass bei einem offiziellen Baugesuch der Name eines Ingenieurs missbräuchlich verwendet wurde.
François Berclaz, Gemeinderat und zuständig für Baufragen, schreibt in einer am Freitag veröffentlichten Medienmitteilung, das Vertrauensverhältnis sei «endgültig zerstört».
Ingenieur soll nichts gewusst haben
Konkret ging es um eine geplante Änderung an der Terrasse des Constellation. Ein Bauzeichner hatte die Pläne erstellt, durfte aber mangels Diplom nicht als Projektverfasser auftreten.
Nach einer Absprache mit dem nun entlassenen Gemeindeangestellten wurde deshalb der Name eines diplomierten Bauingenieurs auf das Gesuch gesetzt. Dieser wusste laut eigener Aussage nichts davon.
Der Ingenieur erfuhr erst Anfang Januar zufällig von der Sache, als ihn ein RTS-Journalist kontaktierte. Bei einer polizeilichen Befragung sagte er später, sein Name sei missbraucht worden.
Gemeinderat sieht schwerwiegende Fakten
Nach Bekanntwerden der Befragung suspendierte die Gemeinde den Mitarbeiter zunächst und leitete eine interne Untersuchung ein. Am 11. September entschied der Gemeinderat wegen der Schwere der festgestellten Fakten auf fristlose Entlassung.
Der Mann gehört zu den 17 Beschuldigten im Strafverfahren zum Constellation-Brand. Ihnen werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Brandverursachung und fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
















