Disney streitet den von Scarlett Johansson vorgeworfenen Vertragsbruch ab. Ihre Klage sei angesichts der Corona-Pandemie «herzlos».
Scarlett Johansson
Scarlett Johansson in ihrer Rolle als Black Widow. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Scarlett Johansson hat Disney verklagt.
  • Sie stört sich an der gleichzeitigen Veröffentlichung im Kino und auf Disney+.
  • Das Filmstudio lässt die Vorwürfe nicht auf sich sitzen.

Disney wirft Scarlett Johansson «Herzlosigkeit» vor. Die «Black Widow»-Darstellerin sorgte für grosses Aufsehen, als sie ihren Arbeitgeber verklagte. Dies, weil dieser den Marvel-Blockbuster auf Disney Plus veröffentlichte.

Ihr Vertrag habe dagegen vorgesehen, dass der Streifen exklusiv im Kino erscheinen würde. Laut der Schauspielerin hänge ihre Gage direkt mit den Kinoeinnahmen zusammen. Dass «Black Widow» nun zeitgleich auf dem Streamingdienst erschien, bedeute gewaltige Verdiensteinbussen für sie.

Disney weist Vorwürfe von Scarlett Johansson zurück

Das will das Filmstudio aber nicht auf sich sitzen lassen. In einem Statement weist Disney die Vorwürfe des Hollywood-Stars von sich und verweist auf die Schutzmassnahmen infolge der Corona-Pandemie.

«Diese Klage hat überhaupt keinen Wert. Die Klage ist besonders traurig und erschütternd wegen ihrer herzlosen Missachtung der schrecklichen und langanhaltenden globalen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.» So heisst es in der Stellungnahme.

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Scarlett Johansson auf dem roten Teppich. (Archivbild) - Keystone

Weiter stellt die Produktionsfirma klar, dass sie eingewilligt habe, der Schauspielerin Entschädigungszahlungen zu entrichten. «Disney hat Ms. Johanssons Vertrag vollständig befolgt und ausserdem hat die Veröffentlichung von «Black Widow» auf Disney Plus ihre Möglichkeiten signifikant erhöht. Zusätzliche Entschädigungszahlungen neben den 20 Millionen Dollar zu verdienen, die sie bis heute erhalten hat.»

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