P. Diddy legt Berufung gegen Urteil und Haftstrafe ein
Nach seiner Verurteilung wegen Nötigung zur Prostitution hat US-Rapper P. Diddy offiziell Berufung gegen das Urteil und seine Haftstrafe eingelegt.

Der US-Musikproduzent Sean Combs, bekannt unter seinem Künstlernamen «P. Diddy», hat gegen seine vierjährige Haftstrafe Berufung eingereicht. Seine Anwälte reichten am Montag Beschwerde beim zuständigen Bundesgericht in New York ein, wie die «Schweizer Illustrierte» berichtete.
Der Schritt war erwartet worden, nachdem der Musiker Anfang Oktober wegen Nötigung zur Prostitution in zwei Fällen verurteilt worden war.
P. Diddy schuldig gesprochen
Combs wurde während des Prozesses auch Menschenhandel und Erpressung zur Last gelegt. Wovon er von der Jury jedoch freigesprochen wurde.
Seine Verteidiger betonen, dass die Verurteilung auf einer Fehlinterpretation des US-amerikanischen Gesetztes «Mann Act» basiere. Dieses Gesetzt verbietet den Transport von Personen zur Prostitution über Staatsgrenzen hinweg.
Nach Aussage seines Rechtsteams handle es sich in den fraglichen Fällen um einvernehmliche Beziehungen zwischen Erwachsenen.
Kritik an der Anklage
Die Anklage hatte Combs vorgeworfen, zwei Frauen mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sexpartys gezwungen zu haben. Die Jury sprach ihn in drei Anklagepunkten frei, befand ihn jedoch in zwei Fällen schuldig.
Er soll Frauen über Staatsgrenzen zur Prostitution transportiert zu haben. Das Urteil sieht neben den rund 50 Monaten Haft auch eine fünfjährige Bewährungsaufsicht vor, meldet «NBC News».

Laut der «Zeit» plant die Verteidigung nun eine umfassende Argumentation gegen die Urteilsbegründung. Combs befinde sich aktuell weiterhin in Haft und bereite die Berufung gemeinsam mit einem neu zusammengestellten Anwaltsteam vor.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt, da zahlreiche Künstler und Brancheninsider mit der Affäre in Verbindung gebracht worden waren.
Weitreichende Folgen und öffentliche Reaktionen
Juristen gehen davon aus, dass sich die Berufung über mehrere Monate erstrecken könnte. Das Berufungsgericht muss sowohl Verfahrensfragen als auch die rechtliche Auslegung der Beweislage prüfen.
Die Diskussion über Machtmissbrauch und Gewalt in der Musikindustrie hat durch den Fall neuen Auftrieb erhalten, so das «ZDF».
Combs selbst hatte in einem Brief an den Richter vor der Urteilsverkündung angegeben, seine Taten zu bereuen. Gleichzeitig betont er weiterhin seine Unschuld.