Laudas Erbe: Anwalt weist Witwe Birgit im Erbstreit scharf zurecht
Im erbitterten Streit um das Lauda-Erbe meldet sich Niki Laudas Anwalt zu Wort. Er kritisiert scharf die Witwe Birgit und verteidigt die Stiftung.

Seit sechs Jahren tobt vor Wiener Gerichten ein Streit um das geschätzte 100-Millionen-Vermögen von Formel-1-Legende Niki Lauda. Die Witwe Birgit verlangt rund 30 Millionen Euro Pflichtteil von der Privatstiftung Lauda, wie die «Bild» berichtet.
Das sind umgerechnet rund 28 Millionen Franken. Niki Lauda hatte in seinem Testament geregelt, dass sowohl seine erste als auch seine zweite Ehefrau im Erbe berücksichtigt werden.
Anwalt kritisiert Witwe deutlich
Der Anwalt von Niki Lauda, Haig Asenbauer, meldete sich nun erstmals öffentlich zu Wort. Er verteidigt das Testament und die Stiftung, die Laudas Familienvermögen verwaltet, gegen Vorwürfe der Witwe, berichtet «T-Online».
Gemäss Asenbauer würden die Streitigkeiten vor allem zu Lasten der Kinder aus der zweiten Ehe Laudas gehen. Der Anwalt weist auch die Behauptungen zurück, Niki Lauda habe seine Zwillinge Mia und Max «vergessen».
Laudas Erbe geht über eine Privatstiftung
Tatsächlich habe Lauda festgelegt, dass die beiden mehr als andere Familienmitglieder erben sollen, so der Anwalt. Birgit Lauda wird vorgeworfen, mit ihren Klagen den Willen von Niki Lauda zu untergraben.
Niki Lauda gründete eine Privatstiftung mit dem Ziel, seine Familie geraume Zeit über mehrere Generationen finanziell abzusichern. Asenbauer betont, dass Birgits rechtliche Schritte die Konstruktion der Stiftung gefährden, so «weekend.at».

Laut «T-Online» sagt der Anwalt: «Tatsächlich hat die PSL in den sechs Jahren seit Nikis Tod bereits über 30 Millionen Euro in Geld- und Sachleistungen an seine Familienmitglieder zugewendet»
Bereits zwei Gerichtsverfahren zu Laudas Erbe
Davon sollen die Häfte an Birigt und ihre Kinder geflossen sein. Alles, was sie nun fordere, gehe unmittelbar zu Lasten ihrer eigenen Kinder, so der «Kurier». Zwei Gerichtsverfahren seien in erster Instanz bereits abgeschlossen worden.

Während in einem das Urteil noch erwartet wird, konnte die Stiftung im anderen Fall die Klage von Birgit Lauda abweisen. Dagegen hat sie jedoch Berufung eingelegt.
Der Anwalt ruft in Erinnerung, dass der verstorbene Rennfahrer stets eine ausgewogene Verteilung seines Vermögens gewollt hat.












