Ermittlungen zum Tod von Xatar abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen zum Tod des Rappers Xatar eingestellt. Ein Fremdverschulden konnte nicht nachgewiesen werden.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen zu den Todesumständen des Rappers Xatar offiziell beendet. Nach Auswertung eines chemisch-toxikologischen Gutachtens ergaben sich keine Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten Dritter.
So teilte es Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Deutschen Presseagentur mit. Das Todesermittlungsverfahren wurde deshalb eingestellt.
Fremdverschulden konnte nicht festgestellt werden
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und seiner Angehörigen wird die Staatsanwaltschaft keine weiteren Details zu den Ergebnissen veröffentlichen. Xatar, bürgerlich Giwar Hajabi, war im Mai tot in seiner Kölner Wohnung aufgefunden worden.

Die Ermittlungen hatten geprüft, ob «ein strafrechtlich relevantes Fremdverschulden vorliegen könne, so «VOL.at». Dabei blieb unklar, wie genau der 43-Jährige starb.
Xatar gehörte zu den einflussreichsten, aber auch umstrittensten Persönlichkeiten der deutschen Rap-Szene.
Rapper wurde durch Goldraub bekannt
Der im Iran geborene Musiker wurde durch einen spektakulären Goldraub im Jahr 2009 bundesweit bekannt. Er und seine Komplizen hatten laut der «Bild» einen Geldtransporter mit 120 Kilogramm Zahngold und Schmuck überfallen.
Xatar wurde dann zu acht Jahren Haft verurteilt, startete jedoch seine Musikkarriere bereits aus dem Gefängnis heraus. Bis kurz vor seinem Tod arbeitete er regelmässig an neuer Musik und galt als prägende Figur im Deutschrap.
So berichtet es unter anderem der «Stern». Im Herbst 2023 geriet sein Firmenimperium jedoch in finanzielle Schwierigkeiten.
Todesursache von Xatar nicht abschliessend geklärt
Die Ermittlungen schliessen damit Spekulationen um Fremdverschulden aus, lassen aber die genaue Todesursache offen.
Die Staatsanwaltschaft respektiert ausdrücklich die Persönlichkeitsrechte von Xatar und seiner Familie und gibt keine weiteren Informationen heraus.