Prinz Andrew hat sich bereit erklärt mit dem FBI zu sprechen. Eine Anwältin warnt ihn davor, bei seiner USA-Reise könnte dem Royal der Knast drohen.
Prinz Andrew
Der britische Prinz Andrew. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Prinz Andrew will vor dem FBI über seine Freundschaft zu Epstein aussagen.
  • Eine bekannte Anwältin warnt ihn vor der Reise in die USA, ihm könne der Knast drohen.

Wegen seiner Verwicklung in die Epstein-Affäre ist der britische Prinz Andrew von seinen Royalen Pflichten zurückgetreten. Der Sohn der Queen hat sich nun bereit erklärt, vor dem FBI auszusagen.

Prinz Andrew Jeffrey Epstein
Prinz Andrew und der verstorbene US-Financier Jeffrey Epstein waren viele Jahre befreundet. - Twitter/@gobnewsportal

Aber: Andrew könnte in Amerika im Knast landen, warnt nun eine hochrangige britische Anwältin. Helena Kennedy ist Anwältin für Menschen- und Bürgerrechte, sie würde dem Herzog von York raten, sich stattdessen mit dem FBI in London zu treffen.

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Star-Anwältin Kennedy. - Getty Images

«Ich würde ihn nicht dorthin schicken. Ich wäre zu besorgt, dass er plötzlich verhaftet wird und die USA nicht mehr verlassen kann. Das würde mich sehr beunruhigen», so Kennedy gegenüber der «Daily Mail».

Wenn der Herzog sich weigert, nach Amerika zu reisen, kann das FBI eine Befragung in London anfordern, dem müsste Andrew aber zuerst zustimmen.

In seiner Rücktritts-Erklärung sagte der Prinz, er sei «bereit falls nötig der Strafverfolgungsbehörde zu helfen.»

Andrews Angebot, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wurde von den Anwälten der Epstein-Opfer begrüsst, allerdings fragten sie warum er dies nur «falls erforderlich» tun würde.

Prinz Andrew ist Schlüsselfigur in Pädo-Affäre

Die amerikanische Staatsanwälte sehen ihn als eine Schlüsselfigur in der Epstein-Affäre. Er könnte ihnen helfen, Epsteins Komplizen zu fassen.

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Prinz Andrew 2001 mit der damals 17-jährigen Virginia Roberts. - Dukas/Getty Images

Obwohl Andrew beschuldigt wird, mit der damals 17-jährigen Virginia Roberts Sex gehabt zu haben, gilt er nicht als Hauptverdächtiger.

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