«Bin Sohn der Queen»: Andrew tobte beim Rauswurf aus Royal Lodge
Als Andrew aus der Royal Lodge flog, geschah das nicht still und leise. Der ehemalige Prinz wütete und spielte sich auf.

Das Wichtigste in Kürze
- Andrew musste Anfang Februar die Royal Lodge räumen und zog nach Sandringham.
- Ein Insider zitiert ihn: «Ich bin der zweite Sohn der Queen, das könnt ihr nicht tun.»
- Am 19. Februar wurde er festgenommen und elf Stunden lang befragt.
Er verlor den Titel, Ansehen und dann auch noch sein Zuhause. Andrew Mountbatten Windsor (66), früher als Prinz Andrew bekannt, musste Anfangs Februar die Royal Lodge in Windsor räumen. Laut Berichten geschah das nicht still und leise, sondern mit Getöse.
«Das könnt ihr mir nicht antun»
Ein Insider erzählt der «Sun on Sunday», Andrew habe sich geweigert zu gehen und Verantwortung zu übernehmen. Dabei soll er mehrfach gebrüllt haben: «Ich bin der zweite Sohn der Queen (†96), das könnt ihr mir nicht antun.»

Die Quelle wundert sich darüber, dass Andrew den Namen der verstorbenen Königin als Schutzschild nutzte. Ob ihm das Ausmass seiner Lage wirklich bewusst sei, stellte man im Palast infrage.
Umzug nach Sandringham
Über 20 Jahre lebte Andrew in der Royal Lodge. Der Auszug soll intern schon länger Thema gewesen sein.
Kürzlich zog er auf den Sandringham-Landsitz in Norfolk, teils war von einer Übergangslösung die Rede.
Festgenommen und wieder freigelassen
Doch nach dem Umzug wurde es für Andrew nicht ruhiger.
Am 19. Februar, an seinem 66. Geburtstag, wurde er an seinem neuen Wohnort festgenommen. Die Polizei hielt ihn rund zwölf Stunden fest und verhörte ihn.

Danach kam er wieder frei. Eine Anklage gibt es bisher nicht.
Parallel dazu laufen die Durchsuchungen weiter. Ermittler suchen unter anderem in seiner früheren Royal Lodge in Windsor und auch im Umfeld von Sandringham nach Beweismitteln.
Hintergrund der Festnahme ist die Veröffentlichung umfangreicher neuer Dokumente aus US-Ermittlungen gegen Epstein. Darin werden sowohl Andrew als auch Ex-Frau Sarah Ferguson mehrfach erwähnt, wobei eine Nennung allein kein Fehlverhalten belegt.




















