Zürich: Neue Parkkarten-Regeln treten Anfang 2027 in Kraft
In Zürich gilt die neue Parkkartenverordnung ab dem 1. Januar 2027. Eine Anwohnenden-Parkkarte erhält nur noch, wer keinen privaten Abstellplatz nutzen kann.

Die neue Parkkartenverordnung wird per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. Das hat der Stadtrat entschieden. Ausgenommen sind die erweiterten Gewerbebewilligungen, die durch Rechtsmittel blockiert sind.
Die neue Anwohnenden-Parkkarte nach dem sogenannten «Bieler Modell» wird ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt. Nach diesem Modell haben nur Anwohnende ein Anrecht auf eine Parkkarte, die keine Möglichkeit haben, privaten Parkraum zu nutzen – beispielsweise einen Garagen- oder Aussenabstellplatz. Die Angabe erfolgt via Selbstdeklaration – Falschangaben haben den Entzug der Parkkarte zur Folge.
Der Wahrheitsgehalt wird mittels Stichproben überprüft. Ebenfalls keine Parkkarte bekommen Bewohnerinnen und Bewohner, die in autoarmen oder autofreien Siedlungen leben.
Strengere Bezugskriterien
Mit der neuen Parkkartenverordnung (PKV) gibt es pro Person nur noch eine Parkkarte. Zudem muss der Antrag jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Kosten für eine Anwohnenden-Parkkarte hängen neu vom Leergewicht und der Antriebsart des Fahrzeugs ab.
Bei Elektroautos werden pro Kilogramm Leergewicht 35 Rappen berechnet, bei Verbrennern (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) sind es 40 Rappen pro Kilogramm.
Die Jahresbewilligungen 2026 sind noch bis zum 30. April 2027 gültig. Jedoch müssen die Inhaberinnen und Inhaber von allen Jahresbewilligungen wie einer Anwohnenden-Parkkarte oder von Zufahrtsbewilligungen bis zum 15. Januar 2027 einen Antrag für eine Bewilligung 2027 stellen.
Parkbewilligung für Gewerbe wird günstiger
Blockiert durch Rechtsmittel ist die Umsetzung der erweiterten Gewerbebewilligungen. Angefochten wurde die Regelung, dass mit Gewerbebewilligungen während der Dauer der Auftragserfüllung in Ausnahmefällen auf dem Trottoir parkiert werden kann, sofern für Fussgängerinnen und Fussgänger ein mindestens 1,50 Meter breiter Durchgang frei bleibt. Auch Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist die Parkierung im signalisierten und markierten Parkverbot.
Dennoch gibt es mit der neuen PKV für das Gewerbe eine Neuerung: Eine Parkbewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe mit bis maximal 6 Kontrollschildern kostet pro Jahr neu nur noch 360 statt 480 Franken.
Die Stadtzürcher Bevölkerung hat der neuen PKV am 28. September 2025 zugestimmt. Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist die in der neuen PKV vorgesehene Taxistandplatzbewilligung verfügbar. Sie ist Personen mit einem kantonalen Taxiausweis und einer kantonalen Taxifahrzeugbewilligung vorbehalten. Die Gebühren betragen 480 Franken pro Jahr.
Seit dem Frühling 2026 bietet die für die Ausstellung zuständige Dienstabteilung Verkehr zudem die Tagesbewilligungen für Blaue Zonen, Handwerkerinnen und Handwerker und für die Zufahrt in Sperrzonen in digitaler Form an.






