Stadt Zürich

    Der Zürcher Bezirksrat kippt das Trottoir-Parkieren für Handwerker

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Handwerker und Spitexangestellte dürfen in der Stadt Zürich auch künftig nicht auf Trottoirs und in Parkverboten parkieren. Der Bezirksrat hat zwei Rekurse gegen die neue Parkkartenverordnung teilweise gutgeheissen, weil die Bestimmungen gegen Bundesrecht verstiessen.

    Fussgänger- und Sehbehindertenverbände erzielten mit ihren Rekursen gegen die neue Parkkartenverordnung einen Erfolg. (Archivbild)
    Fussgänger- und Sehbehindertenverbände erzielten mit ihren Rekursen gegen die neue Parkkartenverordnung einen Erfolg. (Archivbild) - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

    Zürcher Fussgänger- und Sehbehindertenverbände hatten gegen Teile der neuen Parkkartenverordnung rekurriert. Sie fürchteten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Trottoirs den Weg versperren.

    Damit setzten sie sich teilweise durch: Der Bezirksrat Zürich hob Bestimmungen auf, die Handwerkern, Ärzten, Spitexpersonal, Handelsreisenden oder Personen im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen das Parkieren auf Trottoirs und in Parkverboten erlaubten, wie aus den am Freitag publizierten Entscheiden hervorgeht.

    Verstoss gegen Bundesrecht

    Für eine generelle kantonale oder kommunale Ausnahme vom Parkieren auf dem Trottoir lasse das Strassenverkehrsgesetz den Kantonen und den Gemeinden keinen Raum, heisst es im Entscheid. Die angefochtenen Bestimmungen der Parkkartenverordnung verstiessen gegen das übergeordnete Bundesrecht und seien deshalb aufzuheben.

    Auch die Möglichkeit, mit einer Bewilligung in Parkverboten zu parkieren, beanstandete der Bezirksrat. Er bezeichnete diese Regelung zudem als willkürlich. Deshalb werden auch diese Bestimmungen der Parkkartenverordnung gestrichen.

    Anders beurteilte der Bezirksrat die Regelung zum Parkieren in Fahrverboten während der signalisierten Zufahrtszeiten. Eine erweiterte Bewilligung berechtige dort zum Parkieren. Diese Bestimmung lasse eine konforme Auslegung und Anwendung zu.

    Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig, sie können ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht weitergezogen werden.

    Teile der Verordnung in Kraft gesetzt

    Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte vor einem Jahr die neue Parkkartenverordnung mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,8 Prozent angenommen. Im Dezember 2025 setzte die Stadt jene Teile der Parkkartenverordnung in Kraft, gegen die keine Beschwerden liefen.

    So etwa die Taxistandplatzbewilligung für 480 Franken pro Jahr oder die digitalen Tagesbewilligungen, etwa für Handwerker. Die Anwohnerparkkarte nach dem so genannten «Bieler Modell» wird erst ab Januar 2027 umgesetzt. Dieses Modell beinhaltet, dass Autofahrer mit Parkplätzen im eigenen Haus diese mieten müssen und kein Anrecht auf eine Blaue-Zone-Karte haben.

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    Kommentare

    User #1763 (nicht angemeldet)

    Ich habe noch nie gesehen, dass Handwer -ker und Spitex auf Trottoirs parkieren, Be -sucher-PP zu den Wohnhäuser, was ist los mit Züri-Verwaltungen-Wirr-warr.

    User #5840 (nicht angemeldet)

    Die Hauseigentümer müssen eine Zufahrt zu ihren Häusern ermöglichen, nicht die Stadt.

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