Zürich Energiegesetz: Mehr Klimaschutz bei Gebäuden

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Zürich,

Mit Änderungen am Energiegesetz will der Regierungsrat in Zürich eine CO2-freie Wärmeversorgung von Gebäuden erreichen.

Zürich Energiegesetz
Wohnungen vor dem Prime Tower in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zürichs Baudirektor Neukom will eine CO2-freie Wärmeversorgung.
  • Dafür soll es Änderungen am Energiegesetz geben.
  • Vor allem sollen die vielen Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden.

Baudirektor Martin Neukom (Grüne) will eine CO2-freie Wärmeversorgung. Bei den Änderungen am Energiegesetzt setzt er dabei unter anderem auf Subventionen.

Martin Neukom Wahlen 2019
Der Zürcher Baudirektor Martin Neukom von den Grünen. - Keystone

Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats sieht vor, dass die Kälte- und Wärmeerzeugung in Neubauten CO2-neutral erfolgen muss. «Die eigentliche Herausforderung liegt aber gar nicht bei den Neubauten. Sondern bei den bestehenden Gebäuden», sagte Neukom an einer Medienkonferenz am Freitag.

Zürich Energiegesetz: Wärmepumpe statt Öl- und Gasheizung

Rund 120'000 Öl- und Gasheizungen existierten derzeit im Kanton Zürich. Sie sollen wann immer möglich durch klimaneutrale Wärmepumpen ersetzt werden. Diese seien in der Anschaffung zwar wesentlich teurer. Über die gesamte Lebensdauer hinweg seien sie aufgrund geringerer Betriebs- und Unterhaltskosten aber günstiger.

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Heizölanlagen sind immer noch viel verbreitet. - dpa

Der Kanton will die Anschaffung von Wärmepumpen deshalb subventionieren. Laut Neukom können Hausbesitzer mit einer Subvention in der Grössenordnung von 15 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises rechnen.

Neue Öl- oder Gasheizung dürfen auch noch eingebaut werden. Aber nur dann, wenn eine klimaneutrale Wärmeversorgung über ihre gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent teurer wäre. Für den Kostenvergleich sollen die durchschnittlich Öl-, beziehungsweise Gaspreise und Strompreise der vergangenen vier Jahre herangezogen werden.

Neubauten sollen selber Strom produzieren

Weiter sieht das geänderte Energiegesetz vor, dass Neubauten künftig einen Teil des benötigten Stroms selber produzieren müssen. In den meisten Fällen dürfte dies mit Photovoltaik-Anlagen geschehen.

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Die Pro-Kopf-Produktion in der Schweiz habe im letzten Jahr trotz schlechter Sonnenscheinverhältnissen um rund 150 auf 681 Kilowattstunden (kWh) pro Kopf gesteigert werden können. (Archivbild) - keystone

Elektroheizungen und -boiler müssen bis 2035 durch modernere Anlagen ersetzt werden. Dies sei notwendig, weil diese immer noch etwa 10 Prozent des im Winter knapper werdenden Stroms verbrauchen würden. Wärmepumpen könnten mit derselben Strommenge etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme produzieren.

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