Die geplante Lohnerhöhung für die Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte ist einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht hat Kantonsrat Hans-Peter Amrein erneut abblitzen lassen. Er wollte den Inkraftsetzungsbeschluss für die Lohnerhöhung aufheben lassen.
Zürcher Kantonsrat
Der Zürcher Kantonsrat während einer Debatte. - keystone

Das Verwaltungsgericht hielt sich in seinem jüngsten Urteil kurz und knapp: Der Beschwerdeführer sei zur Beschwerdeerhebung gar nicht legitimiert. Auf die Beschwerde von Kantonsrat Hans-Peter Amrein wollte es deshalb gar nicht erst eintreten.

Amreins Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss der Kantonsrats-Geschäftsleitung vom Herbst 2020, die neue Entschädigungsverordnung rückwirkend auf 1. Mai in Kraft zu setzen.

Gegen diesen Beschluss legte Amrein Rekurs ein. Das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Amrein, derzeit fraktionslos, aber SVP-Mitglied, kann auch diesen Entscheid noch vor Bundesgericht ziehen.

Amrein zog zuvor auch schon die «Lohnerhöhung» an sich vor Bundesgericht. Auch dort war der Kantonsrat jedoch abgeblitzt. Er sei nicht zur Beschwerde legitimiert, hiess es auch aus Lausanne.

Das Parlament hatte im Januar 2020 beschlossen, seine Entschädigung zum ersten Mal seit 20 Jahren zu erhöhen. Die Grundpauschale für jedes Mitglied soll steigen, ebenso wie das Sitzungsgeld.

Tritt die neue Verordnung dann einmal in Kraft, beträgt die durchschnittliche Vergütung rund 28'000 Franken. Die Lohnerhöhung dürfte beim Kanton Mehrkosten von 3,5 Millionen Franken auslösen.

Die SVP, deren Fraktion Amrein im Januar 2020 noch angehörte, wollte die Lohnerhöhung dem fakultativen Referendum unterstellen. Damit sollte das Volk das letzte Wort darüber haben, wie viel die Volksvertreter verdienen. Der Kantonsrat lehnte den Antrag jedoch ab, worauf Amrein vor Gericht zog.

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