Wer im Kanton Zürich als Polizist oder Polizistin arbeiten möchte, soll dafür auch weiterhin über das Schweizer Bürgerrecht verfügen müssen. Der Kantonsrat hat am Montag einem Vorstoss zugestimmt, der dies ins Gesetz schreiben will. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Polizeikorps auf diese Anforderung verzichten können.
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Die Zürcher Polizei sucht einen entwichenen Straftäter. - Keystone

Mit 91 Stimmen hat der Kantonsrat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative (PI) von Nina Fehr Düsel (SVP, Küsnacht) die vorläufige Unterstützung ausgesprochen.

«Polizisten ohne Schweizer Bürgerrecht haben kein Wahl- und Stimmrecht und könnten somit nicht über die Gesetze mitbestimmen, die sie durchzusetzen haben», begründete Fehr Düsel ihren Vorstoss, der nebst der SVP-EDU-Fraktion von FDP, Mitte und EVP unterstützt wurde.

SP, Grüne, AL und GLP sprachen sich dagegen aus. «Menschen vom Polizeiberuf auszuschliessen, nur weil ihnen das Bürgerrecht fehlt, ist nicht mehr zeitgemäss», sagte Andrea Gisler (GLP, Gossau). Befürworter der Zulassung von Ausländern zum Polizeidienst verwiesen auf die positiven Erfahrungen, die andere Kantone mit damit gemacht hätten. Es sei wichtig, dass die Polizei die Zusammensetzung der Bevölkerung abbilde.

Die Frage, ob Polizisten einen Schweizer Pass brauchen oder nicht, beschäftigte die Zürcher Politik schon mehrfach. Zuletzt angeheizt wurde die Debatte kürzlich durch Bemühungen in der Stadt Zürich, Ausländerinnen und Ausländer mit C-Bewilligung zur Polizeiausbildung zuzulassen. Um anschliessend für die Zürcher Stadtpolizei tätig zu sein, müssten sie sich jedoch nach wie vor einbürgern lassen.

Fehr Düsel will mit ihrem Vorstoss wenn möglich auch diese Lockerung verhindern: «Wir werden uns im Rahmen der Beratung in der Kommission dafür einsetzen, dass die Anforderung des Bürgerrechts bereits für Aspiranten der Polizeischule gilt», sagte sie.

Einheitliche Regelungen dazu sollen auch sicherstellen, dass Polizisten im Kanton Zürich problemlos von einem Polizeikorps in ein anderes wechseln können.

Die PI wird nun einer Kommission des Kantonsrates zugewiesen, die Bericht und Antrag dazu ausarbeiten wird.

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