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    Zürcherin schockiert: Ex setzt Profikiller auf sie an

    Elena Hatebur
    Elena Hatebur

    Zürich,

    Was mit Drohungen begann, endete in einem Mordauftrag. Nun schildert die Betroffene, wie ihr Ex-Partner sie zur Zielscheibe machte – und niemand eingriff.

    Auftragskiller
    Im Darknet heuerte ein Mann einen Auftragskiller an, um seine Ex-Partnerin töten zu lassen. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Februar 2023 entkam eine Zürcherin einem versuchten Auftragsmord ihres Ex-Partners.
    • Zuvor kam es mehrfach zu gewalttätigen Ausschreitungen und mehreren Strafbefehlen.
    • Obwohl sich die zweifache Mutter an die Kesb wendete, wurden die Warnungen nicht beachtet.

    Als am 1. Februar 2023 kurz nach Mittag das Telefon klingelt, sitzt eine Frau aus dem Kanton Zürich am Esstisch und arbeitet. Wenig später weiss sie: Ihr Leben ist in akuter Gefahr.

    Die Polizei teilt ihr mit, dass jemand im Darknet einen Auftragskiller auf sie angesetzt hat. Drei Beamten kommen vorbei, erklären, dass sie zum «Zielobjekt» geworden sei.

    Ein Mordauftrag, bezahlt in Kryptowährung, ergänzt mit Fotos, ihrer Autonummer und detaillierten Angaben zum Alltag der jungen Frau. Wer das sein könnte, wird sie gefragt.

    Die Frau zögert nicht: Zutrauen würde sie es einzig ihrem Ex-Partner, dem Vater ihrer beiden Kinder. Das erzählt sie, zwei Jahre nach dem versuchten Mord, gegenüber dem «Tagesanzeiger».

    Wochen im Ausnahmezustand

    Die darauffolgenden Wochen gleichen einem Ausnahmezustand. Nach der Kontrolle ihres Hauses durch die Polizei werden der Frau Verhaltensregeln ausgehändigt.

    Warst du schon mal im Darknet?

    Zu «erhöhter Wachsamkeit» wird gemahnt. «Machen Sie sich unauffällig», heisst es darin. In den kommenden Wochen lebt sie in permanenter Anspannung.

    Sie wechselt Autos, vermeidet Routinen. Das Haus verlässt sie nur, wenn nötig. Die Kinder sollen nichts merken.

    Die Spur führt zum Ex-Partner

    Zwei Wochen später klicken in der Wohnung ihres Ex-Partners die Handschellen, wie die Zeitung schreibt.

    Zunächst hatte er im Darknet lediglich nach einer «Dienstleistung» gefragt, um jemandem «Respekt zu lehren». Ausdrücklich ohne Tötungsabsicht, aber mit dem Ziel eines Spitalaufenthalts. Der Anschlag sollte während seiner Ferien stattfinden, um ein Alibi zu haben.

    Später verschärft sich der Ton. Auf den Geräten ihres Ex-Partners taucht die gezielte Suche nach einem Auftragsmörder auf.

    Geplanter Todestag: 27. Januar 2025

    Am 3. Januar wird ein vermeintlicher Killer engagiert, Preis und Tatzeitraum, der 27. Januar, werden festgelegt. Insgesamt werden rund 22’000 Franken an die vermeintliche Killerplattform überwiesen.

    Die Suche nach einem Auftragskiller fällt mit einem für den Kindsvater belastenden Gerichtsurteil zusammen: Er muss hohe Unterhaltszahlungen für seine Kinder nachzahlen.

    Der Mord an seiner Ex-Partnerin bleibt schliesslich aus. Jedoch nicht wegen eines plötzlichen Sinneswandels, sondern weil es sich bei der Plattform im Darknet um eine Betrugsseite handelt.

    Absicht anerkannt, Strafe reduziert

    Vor Gericht ist die Tötungsabsicht unbestritten. Dennoch stuft das Gericht die Tat juristisch als untauglichen Versuch ein, da objektiv keine reale Gefahr bestanden habe.

    Der Strafrahmen wird entsprechend reduziert. Das Urteil: fünf Jahre Freiheitsstrafe. Für die betroffene Mutter ist das schwer zu akzeptieren.

    Jahrelang warnte sie die Behörden vor ihrem Ex-Partner. Nach der Geburt der Kinder und der Trennung folgten Aggressivität, häusliche Gewalt und Polizeieinsätze. Vorfälle, die aktenkundig per Strafbefehl festgehalten wurden.

    Kesb ignorierte Warnungen

    Trotzdem scheitert der Versuch der jungen Frau, den Kindsvater für ebensolche Vorfälle und die ausstehenden Alimente zur Verantwortung zu ziehen.

    Selbst als sie sich an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wendet, stösst sie auf taube Ohren. Obwohl die junge Frau ihre Bedenken mit Strafbefehlen und Polizeirapporten untermauert.

    Gericht
    Vor dem Bezirksgericht Affoltern ZH bestritt der Mann während des Prozesses die Vorwürfe. (Symbolbild) - keystone

    «Die von der Kindsmutter infrage gestellte Erziehungsfähigkeit ist nicht zu beanstanden», heisst es seitens der Behörde. Schliesslich zieht sie vor das Obergericht, erhält Recht. Der Vater wird vom Alimenteninkasso betrieben.

    Ex-Partner beantragte Haftentlassung

    Für die Betroffene ist der Entscheid über die fünf Jahre Freiheitsstrafe nur schwer zu akzeptieren. Denn auch nach der Verurteilung kehrt keine Ruhe ein. Die Kinder reagieren mit Auffälligkeiten, die Mutter lebt weiter in Unsicherheit.

    Mehrfach beantragt der Ex-Partner Haftentlassung, zweimal bis vor Bundesgericht. Dieses lehnt ab – zu gross sei die Gefahr.

    Dennoch könnte er bald freikommen, sollte die zweite Instanz das Strafmass nicht erhöhen. Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre.

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    Kommentare

    User #2428 (nicht angemeldet)

    Es gibt bei uns nichts unnützeres als die KESB. Unfähiges, oft ungeschultes Personal, das nachweislich unzählige Fehlentscheide trifft, mehr schadet als hilft und den Steuerzahler ein Vermögen kostet. Die KESB gehört per sofort abgeschafft!

    User #1574 (nicht angemeldet)

    Leider zeigt sich immer wieder: Wer Gewalt, Drohungen oder konkrete Gefahren meldet, steht am Ende oft alleine da. Die Bedrohung wird relativiert, heruntergespielt oder als unwahrscheinlich eingeordnet – besonders dann, wenn die drohende Person als psychisch instabil gilt. Dabei wird übersehen, dass Gewalt nicht zwingend selbst ausgeführt werden muss. Wer entschlossen ist, findet Mittel und Wege. Betroffene fühlen sich dadurch nicht geschützt, sondern entwertet und unglaubwürdig gemacht. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen oder Zuständigkeitskonflikten greifen Institutionen oft nicht ein. Der Schutz wird faktisch an die Betroffenen selbst delegiert. So bleibt die bittere Realität: Diejenigen, die Hilfe suchen, tragen die Verantwortung für ihre Sicherheit weiterhin allein – obwohl genau dafür staatliche Strukturen existieren sollten.

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