Verkehrsbetriebe Zürich: Bezirksgericht spricht Chauffeur frei
Anfang 2019 klemmte ein Junge seinen Fuss in einer Bustür ein und wurde mitgeschleift. Nun wurde der Chauffeur der Verkehrsbetriebe Zürich freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Februar 2019 kam es für einen 11-Jährigen zu einem Schockerlebnis in Zürich.
- Der Junge klemmte seinen Fuss in einer Bustür ein und wurde 90 Meter mitgeschleift.
- Gestern wurde der VBZ-Chauffeur freigesprochen.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen Buschauffeur der Verkehrsbetriebe Zürich vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Der 54-Jährige stand vor Gericht, weil ein Knabe seinen Fuss in der Bustür eingeklemmt hatte. Der Junge wurde 90 Meter weit mitgeschleift.
Das Gericht sprach den langjährigen Chauffeur nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Es könne nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass er den Blick in den rechten Rückspiegel unterlassen habe.
Der 11-Jährige erlitt beim Unfall im Februar 2019 durch das Mitschleifen Schürfungen an Steissbein und Gesäss. Der Richter bezeichnete es als «Riesenglück», dass nicht mehr passierte.