Stadt Zürich führt repetitive Tests in der Verwaltung ein

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Im Rahmen der Pandemiebewältigung startet die Stadt Zürich mit repetitiven Coronatests in einzelnen Dienstabteilungen.

bundesamt für gesundheit
Täglich werden in der Schweiz weiterhin Covid-19-Tests durchgeführt. (Symbobild) - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die freiwilligen Tests erhöhen den Gesundheitsschutz und helfen Ansteckungsketten rechtzeitig zu unterbrechen.

Nächste Woche starten die ersten Dienstabteilungen der Stadt Zürich mit den repetitiven Coronatests. Durchgeführt werden die freiwilligen Tests vor allem in Dienstabteilungen, deren Mitarbeitende vitale Leistungen erbringen oder nicht im Homeoffice arbeiten können.

Dadurch erhöht die Stadt den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeitenden und kann Ausbrüche unter den Mitarbeitenden am Arbeitsplatz kontrollieren bzw. verhindern. Die Schutzkonzepte der verschiedenen Standorte müssen ungeachtet des Testens weiterhin eingehalten werden.

Pooling als Grundlage

Die einzelnen Speichelproben der Mitarbeitenden werden gesammelt und als Mischprobe (Pool) vereint an ein Labor gesendet. Das Labor analysiert die Mischprobe und liefert in der Regel nach 24 bis 36 Stunden das Resultat zurück an die Dienstabteilung. Bei einem positiven Resultat der Mischprobe werden alle Teilnehmenden aus dem Pool, in der Regel rund 10 Personen, aufgefordert, sich einem Bestätigungstest PCR-Test zu unterziehen.

Gesundheitsinstitutionen testen schon länger

In den Gesundheitszentren für das Alter (Alterszentren und Pflegezentren der Stadt Zürich) finden seit Februar 2021 regelmässige Testungen der Mitarbeitenden mit direktem Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern statt. Nach den mehrwöchigen Pilottestungen wurden die repetitiven Tests auf alle Pflegezentren, Pflegewohngruppen und Alterszentren ausgeweitet. «Die

Akzeptanz der Speicheltests ist hoch», bestätigt Gaby Bieri, Chefärztin des Geriatrischen Dienstes und ärztliche Direktorin der Pflegezentren. Für die Langzeitinstitutionen betreffend COVID-Patientinnen und -Patienten gelten zudem weitere Anordnungen und Empfehlungen der kantonalen Gesundheitsdirektion und des BAG.

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