Stadt Zürich

Pikettentschädigung für alle Stadtzürcher Hebammen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Allen in der Stadt Zürich tätigen Hebammen soll für die sogenannte Wochenbettpflege eine Pikettentschädigung ausbezahlt werden.

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hebammen - Nau

Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 14. September 2022, ein entsprechendes dringliches und völlig unbestrittenes Postulat von GLP, AL, SP, Mitte und SVP mit 116 zu 0 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.

Seit 2017 sei es Hebammen erlaubt, andere Hebammen anzustellen, begründeten die Postulantinnen und Postulanten ihren Vorstoss. Bislang erhielten aber nur freipraktizierende Hebammen für ihren Bereitschaftsdienst pro Wöchnerin mit Wohnsitz in der Stadt Zürich eine Entschädigung von 115 Franken.

«Die angestellten Hebammen arbeiten innerhalb ihres Tagesablaufs in eigener Verantwortung, da ein direktes Betreuungsverhältnis zwischen der Wöchnerin und der Hebamme besteht», hiess es im Postulat. Der Pikettdienst sei also derselbe wie derjenige einer frei praktizierenden Hebamme. Die aktuelle Regelung hinke der Realität hinterher, sie bremse auch unternehmerische Initiative.

Es sollen für alle gleich lange Spiesse gelten, hielt etwa Elisabeth Schoch (FDP) in der Debatte fest. «Es geht um unsere Kleinsten», meinte Walter Anken (SVP). Eine gute Pflege für Mütter und Babys sei selbstverständlich; warum nur frei praktizierende Hebammen eine Entschädigung erhalten sollten, sei nicht nachvollziehbar.

Jährliche Pikettentschädigung ist eine gute Investition

Laut dem zuständigen Stadtrat Andreas Hauri (GLP) gibt die Stadt für die Pikettentschädigung jährlich rund 450'000 Franken aus. Das sei eine gute Investition – allen Kindern solle ein gesunder, guter Lebensstart ermöglicht werden. Die zusätzlichen Kosten, die bei einer Umsetzung des Postulatanliegens anfallen würden, bezeichnete Hauri als vertretbar.

Nach der Geburt bleibt eine Frau drei bis vier Nächte im Spital. Danach wird sie während der ersten Wochen zu Hause von einer Hebamme begleitet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von maximal 16 Betreuungsstunden.

Der Bereitschaftsdienst um den Zeitpunkt der Geburt und die Wochenbettpflege bleibt damit gemäss den Postulantinnen und Postulanten unberücksichtigt. Deshalb richten verschiedene Gemeinden auf freiwilliger Basis eine Entschädigung aus.

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