Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen Masken-Gegner zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Der 27-Jährige sass ohne Maske in der S-Bahn und bezweifelte vor Gericht, dass dies bestraft werden kann. Seit einem Bundesgerichtsurteil ist die Rechtslage aber klar.
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Nicht alle tragen die Maske zum Schutz vor dem Coronavirus richtig. - Keystone

Auch vor Gericht blieb der Winterthurer dabei: Eine Maske kommt ihm nicht ins Gesicht. Die Richterin liess ihn deshalb wohl oder übel ohne Maske ins Gebäude, bestand jedoch darauf, dass er zumindest für die Urteilseröffnung eine anziehe.

Der 27-Jährige zeigte sich aber wenig kooperativ. Statt ausnahmsweise eine Maske anzulegen, ging er lieber nach Hause. Das Urteil wurde deshalb vor einem leeren Stuhl eröffnet.

Das Gericht verurteilte ihn wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung zu einer Busse von 100 Franken. Dazu kommen insgesamt 1100 Franken Entscheidgebühr sowie Kosten für das Stadtrichteramt. Hätte er die Busse nicht angefochten, wäre es für ihn also günstiger geworden. Ihm ging es aber ums Prinzip.

Er zweifle doch sehr stark daran, dass es dieses Virus und die Pandemie überhaupt gebe, sagte er in der kurzen Befragung. Er verstieg sich sogar in die längst widerlegte Aussage, dass Masken «mehr schaden als nützen». Auch dem Gericht traute er offenbar nicht. Er fragte die Richterin, ob sie die Covid-Verordnung selber gelesen habe und worauf sie ihre Urteile abstütze.

Juristisch ist die Sache jedoch klar: Das Bundesgericht hielt in einem Urteil vom Juli fest, dass es eine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt, um eine Maskenpflicht anzuordnen. Auf dieses Urteil stützte die Richterin auch die Verurteilung des 27-Jährigen ab.

Vor diesem Bundesgerichtsurteil hatte es auch an Zürcher Gerichten noch vereinzelte Freisprüche für Masken-Gegner gegeben. Nach diesem Bundesgerichtsurteil dürfte es diese nun nicht mehr geben.

Die Zürcher Gerichte verhandeln in diesen Tagen eine ganze Reihe von Verstössen gegen die Covid-Verordnung. Anschliessend an den 27-Jährigen war gleich ein zweiter Masken-Gegner vorgeladen.

Der 38-Jährige, auch er sass ohne Maske im Zug, liess den Termin jedoch platzen. Damit gilt seine Einsprache gegen die Busse als zurückgezogen. Er muss die Busse von 330 Franken deshalb bezahlen. Dazu kommen 330 Franken Gebühren, insgesamt also 660 Franken.

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