Maskentragen im öffentlichen Raum

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Die Stadt Zürich verzichtet darauf, Perimeter für den Geltungsbereich der Maskenpflicht im öffentlichen Raum festzulegen.

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Eine Frau trägt eine Schutzmaske. (Symbolbild) - pixabay

Der Bund hat per 29. Oktober 2020 die Maskentragpflicht schweizweit ausgeweitet. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

Die Stadt Zürich verzichtet darauf, Perimeter für den Geltungsbereich der Maskenpflicht im öffentlichen Raum festzulegen. Das Personenaufkommen schwankt je nach Wetter, Tageszeit und Ort stark. Um die Bevölkerung an die Maskenpflicht zu erinnern, werden Plakatstelen an Örtlichkeiten aufgestellt, an denen es mutmasslich zu hohem Personenaufkommen kommen kann.

Der Stadtrat appelliert an die Eigenverantwortung: Masken sollen im öffentlichen Raum insbesondere überall dort und dann getragen werden, wenn es zu hohem Personenaufkommen oder einer Menschenansammlung kommt. Gerade beim Einkaufen in mehreren Geschäften ist es sinnvoll, die Maske dauernd zu tragen, um sie nicht immer wieder berühren zu müssen.

Der Stadtrat dankt der Bevölkerung für ihre Solidarität und ihre Disziplin. Weiterhin gilt es, die von Bund und Kanton angeordneten Massnahmen sorgfältig umzusetzen. Nur so besteht eine Chance, das Fallwachstum bei den Ansteckungen und den Hospitalsierungen zu bremsen.

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