Der Betreiber einer Zürcher Kindertagesstätten-Kette ist mit einer Klage gegen einen Artikel in der (NZZ) vor dem Bezirksgericht Zürich gescheitert.
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Kinder in einer Kita (Symbolbild) - dpa

Der Betreiber einer Zürcher Kindertagesstätten-Kette ist mit einer Klage gegen einen Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vor dem Bezirksgericht Zürich gescheitert. In dem Artikel wurden verschiedene mutmassliche Missstände geschildert.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Klage mit Entscheid vom 13. September vollumfänglich abgewiesen, wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag.

Bericht über Missstände in den Betrieben

Die NZZ berichtete Ende März 2021 gestützt auf die Aussagen von damaligen und ehemaligen Mitarbeitenden der namentlich genannten Kita-Kette über verschiedene Vorfälle und angebliche Missstände in den Betrieben.

So soll es beispielsweise mehrfach vorgekommen sein, dass zu wenig Mitarbeitende auf zu viele Kinder aufpassen mussten.

Zudem seien Mitarbeiterinnen angewiesen worden, Arbeitspläne und Stundentafeln «zu frisieren», um die angeblichen Missstände zu vertuschen, hiess es.

Der Trägerverein der kritisierten Kita-Kette verklagte die NZZ und die beiden Autoren des Artikels wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerbs.

Gefordert wurde die vollständige Löschung des Artikels auf dem Online-Auftritt oder zumindest die Streichung einzelner Textpassagen. Der Kita-Betreiber fühlte sich durch die «Falschbehauptungen» diffamiert.

Die NZZ hingegen verteidigte den nach wie vor abrufbaren Artikel

Die Behauptungen seien wahr, und es gehöre zu den Aufgaben eines Medienunternehmens, über Missstände zu berichten.

Das Gericht begründete seinen Entscheid unter anderem damit, dass der Artikel das Gebot der Sachlichkeit eingehalten habe.

Die Vorwürfe seien als Behauptungen von ehemaligen Angestellten und nicht als Tatsachen dargestellt worden. Zudem hätten die Verantwortlichen der kritisierten Kita-Kette zu den Vorwürfen Stellung nehmen können.

Der Kita-Betreiber muss deshalb nicht nur die Gerichtskosten von 9000 Franken übernehmen, sondern zusätzlich der Gegenpartei eine Entschädigung von 14'000 Franken für deren Anwaltskosten bezahlen. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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