In der Zürcher Polizeischule sollen keine Ausländer sein. Dies verlangt die Kantonsrats-Kommission, das Palrlament hat allerdings das letzte Wort.
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Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich im Einsatz. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantonsrats-Kommission Zürich will keine Ausländer in der Polizeischule.
  • Wer sich ausbilden lassen will, muss zuvor die Schweizerische Staatsbürgerschaft haben.
  • Das letzte Wort hat allerdings das Parlament.
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Wer sich zum Polizisten oder zur Polizistin ausbilden lässt, soll weiterhin schon vor Schulstart die Schweizerische Staatsbürgerschaft haben. Dies hat die zuständige Kantonsrats-Kommission entschieden. Das letzte Wort hat aber das Parlament.

Die Kommission hat mit 9 zu 5 Stimmen entschieden, dass einer Parlamentarischen Initiative der SVP zugestimmt werden soll, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Dieser SVP-Vorstoss will gesetzlich festhalten, dass im Kanton Zürich nur Schweizerinnen und Schweizer die Polizeischule besuchen dürfen.

Stadt Zürich will auch Ausländer zulassen

Folgt der Kantonsrat der vorbereitenden Kommission und stimmt der Parlamentarischen Initiative zu, würden die Lockerungs-Bestrebungen der Stadt Zürich direkt ausgebremst. Diese plant nämlich, auch Ausländerinnen und Ausländer mit C-Bewilligung zur Polizeiausbildung zuzulassen. Um anschliessend für die Stadtpolizei arbeiten zu können, will aber auch die Stadt Zürich einen Schweizer Pass sehen.

Der SVP geht dies aber zu weit. Sie kündigte an, sich gegen diese Lockerung zur Wehr zu setzen und reichte deshalb auf Kantonsebene den Vorstoss ein.

Der Zürcher Regierungsrat und nun auch die Mehrheit der Kommission sind gleicher Meinung wie die SVP. Es sei nicht zu viel verlangt, sich schon vor Schulstart einbürgern zu lassen. Das Schweizer Bürgerrecht sei eine Grundvoraussetzung für die Ausübung der Staatsgewalt. Polizistinnen und Polizisten sollten deshalb wie Staatsanwälte und Richterinnen einen Schweizer Pass haben, und zwar bereits ab Beginn der Ausbildung.

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