Axpo

    Kanton Zürich will nach 100 Jahren neuen Axpo-Vertrag

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Axpo-Eigner wollen den veralteten NOK-Gründungsvertrag ersetzen. Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der gemeinsam mit den anderen Aktionären entwickelten neuen Zusammenarbeitsgrundlage zuzustimmen.

    brand axpo holding
    Das Logo der Axpo am Kernkraftwerk Beznau. (Symbolbild) - Keystone

    Der bestehende Vertrag ist über 100 Jahre alt. Das neue Vertragswerk besteht aus einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV), einer Eignerstrategie und entsprechenden Statuten, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. ABV und Eignerstrategie müssen von allen Aktionären genehmigt werden.

    Zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) besitzt der Kanton Zürich 36,75 Prozent der Aktien der Axpo Holding AG, früher Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK). In den letzten Jahren haben sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Axpo wesentlich verändert.

    Die historisch gewachsene Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den an ihr beteiligten Kantonswerken ist nur noch beschränkt umsetzbar. In einzelnen Geschäftsfeldern sind Axpo und Kantonswerke sogar direkte Konkurrenten. Das neue Vertragswerk soll der Axpo den unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, sowie dem Kanton Zürich und den anderen Eignern die Mitsprache sichern.

    Ausserdem sollen die Zuständigkeiten von Regierungs- und Kantonsrat im Energiegesetz geregelt werden. Wie bisher soll die Regierung die Rechte und Pflichten des Kantons als Aktionär wahrnehmen und für den Abschluss des Aktionärsbindungsvertrags und die Eignerstrategie zuständig sein. Für die Übertragung von Aktien an Dritte ist aber die Zustimmung des Kantonsrats erforderlich.

    Der Aktionärsbindungsvertrag sieht ein Verkaufsverbot der Aktien für fünf Jahre vor. Danach können die Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen. Mindestens 51 Prozent müssen jedoch in den Händen der bisherigen Aktionäre bleiben.

    Die Eignerstrategie legt die gemeinsamen strategischen Ziele der Aktionäre fest. Sichergestellt wird, dass die für die Versorgungssicherheit in der Schweiz wichtigen Stromnetze und Wasserkraftanlagen der Axpo mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben.

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