Der Regierungsrat missachte den Auftrag, einen Antrag für eine klimaverträgliche Anlagestrategie zu stellen, sagen die Grünen ZH und fordern mehr Engagement.
Schweizerische Nationalbank
Die Schweizerische Nationalbank hat ihren Sitz unter anderem in Zürich. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Am 15. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich den Klimaschutz in der Zürcher Verfassung verankert. Der Klimaschutzartikel gibt dem Kanton den Auftrag, sich für die Begrenzung der Klimaerwärmung und dessen Auswirkungen einzusetzen. Richtlinie dazu sind die Ziele des Bundes und die internationalen Abkommen wie das Klimaschutzabkommen von Paris.

Unmissverständlicher Auftrag des Parlaments

Mit der Überweisung des Postulats der Grünen hatte eine Mehrheit des Kantonsrats den Regierungsrat beauftragt, genau dieser Aufgabe nachzukommen: Der Kanton Zürich ist einer der grössten Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Deshalb sollte der Regierungsrat an der Generalversammlung einen Antrag stellen, damit die SNB ihre Anlagepolitik so ausrichtet, dass ihre Finanzanlagen den Klimawandel nicht beschleunigen.

Wortgewaltig habe der Regierungsrat in seinem Bericht auf das Postulat nun erklärt, warum er einen solchen Antrag nicht stellen will. Dabei verstecke er sich vor allem hinter formalen Argumenten und althergebrachten Gepflogenheiten, teilen die Grünen mit.

Nationalbank ist rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet

In ihrer abweichenden Stellungnahme zum oben erwähntem Postulat haben die Grünen nun dargelegt, dass die SNB Teil des Schweizerischen Rechtssystems sei und sich dadurch von Staatsverträgen wie dem Klimaabkommen von Paris nicht ausnehmen könne. Zudem habe die SNB ihre eigenen Anlagerichtlinien mehrfach geändert und schliesst Anlagemöglichkeiten im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder geächteten Waffen aus.

Warum die SNB nicht bereit sei, ihre Anlagerichtlinien mit dem Pariser Klimaschutzabkommen kompatibel zu machen, ist für die Grünen nicht nachvollziehbar. Genauso unverständlich sei, warum die Zürcher Regierung nicht tätig werden wolle und den Verfassungsauftrag der Zürcher Bevölkerung missachte.

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