Fast 1 Milliarde Franken für Prämienverbilligung im Kanton Zürich
Die IPV wird im Jahr 2021 zum ersten Mal nach dem neuen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) ausgerichtet, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Das sogenannte Eigenanteilsmodell löst das bisherige Stufenmodell ab.
Neu müssen IPV-Empfänger einen Grundbetrag – in der Regel 40 Prozent der Prämie – selbst bezahlen. Zusätzlich müssen sie einen Eigenanteil finanzieren, der von ihrem Einkommen abhängt. Der Eigenanteil beträgt 14,6 Prozent des massgebenden Einkommens für Verheiratete und 11,7 Prozent für alle andern. Was danach an ungedeckten Prämienkosten verbleibt, übernimmt der Kanton.
Die Einkommensobergrenze für einen IPV-Bezug liegt bei Familien mit jungen Erwachsenen in Ausbildung bei 89’300 Franken und bei Familien mit ausschliesslich minderjährigen Kindern bei 67'000 Franken. Zudem gilt eine Vermögensobergrenze von 300'000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende und von 150'000 Franken für Alleinstehende.
Die Prämienverbilligung erfolgt auf drei Arten: Der Kanton richtet individuelle Beiträge an berechtigte Personen aus. Dafür werden im nächsten Jahr 519 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Er kommt zudem für die Prämien von Personen auf, die Zusatzleistungen und Sozialhilfe beziehen (391 Millionen). Ausserdem übernimmt der Kanton die Verlustscheine von Personen, die ihre Prämien nicht bezahlen konnten (58 Millionen).