Das Personal an den Zürcher Fachhochschulen wird in neue Kategorien eingeteilt. Der Kantonsrat hat am Montag das entsprechende Gesetz in erster Lesung geändert. Neu gibt es eine Kategorie «Professorin oder Professor». Diese sollen immer Praxiserfahrung mitbringen.
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Die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK). (Archivbild) - Keystone

Neu werden im Gesetz die Personalkategorien «Professorinnen und Professoren» sowie «Lehr- und Forschungspersonal» festgeschrieben. Damit werden die Personalkategorien, die an den Schulen bereits bestehende Praxis sind, auch noch gesetzlich festgehalten.

Die Professorinnen und Professoren sollen dabei keine ausschliesslichen Theoretiker sein. Bei ihrer Kategorie wird explizit festgehalten, dass sie Berufserfahrung haben müssen. Dieser Praxisbezug soll die Fachhochschulen auch in Zukunft von den Hochschulen abgrenzen.

Unter «Lehr- und Forschungspersonal» werden die bisherigen Dozierenden, Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden zusammengefasst. Diese neue Einteilung soll durchlässiger sein und die Nachwuchsförderung stärken.

Für Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) war es wichtig, dass mit der neuen Einteilung «kein Lehrstuhlmodell wie an Uni oder ETH» eingeführt wird. Das werde auch nicht angestrebt.

Auslöser für diese neue Einteilung waren formale Gründe. Auf Bundesebene wird das Fachhochschulgesetz aufgehoben, weshalb der Kanton Zürich mit einer Gesetzesanpassung nachziehen musste. Die zweite Lesung des geänderten Fachhochschulgesetzes findet in vier Wochen statt.

Zu den Fachhochschulen gehören die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und die Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH).

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