Im Kanton Zürich wird es bei Wahlen keine vorgedruckten Zettel geben, auf dem die Wahlberechtigten die vorgeschlagenen Personen ankreuzen können: Alle Parteien sowie zahlreiche Gemeinden hatten sich in der Vernehmlassung gegen diese Änderung ausgesprochen.
Wahlzettel
Wahlzettel. (Symbolbild) - keystone

Die Parteien äusserten Bedenken, ob die vorgedruckten Wahlzettel verständlich seien, wie der Zürcher Regierungsrat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss festhält. Und für die Gemeinden stellten sich Fragen zur Umsetzung; beispielsweise wie die Wahlzettel überhaupt zu gestalten wären.

Der Regierungsrat verzichtet nun auf diese Änderung. Das Gesetz über die politischen Rechte soll aber in gewissen anderen Punkten angepasst werden, wie seinem Antrag zu entnehmen ist.

Die Änderungen sollen «die Abläufe bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen erleichtern». Zudem sollen Schwachstellen im Gesetzesvollzug behoben und kleinere gesetzliche Lücken im Initiativ- und Referendumsrecht geschlossen werden.

So soll eine Abstimmung nicht mehr innert sieben Monaten nach der Verabschiedung einer Vorlage oder dem Zustandekommen eines Referendums erfolgen müssen. Neu soll sie «möglichst bald» stattfinden, wobei die erforderliche Vorbereitungszeit berücksichtigt wird.

Geändert werden soll auch die Vergabe der Listennummern für die Nationalratswahlen: Die im Nationalrat vertretenen Parteien erhalten weiterhin Nummern in der Reihenfolge ihrer gehaltenen Sitze. Danach werden neue jene Parteien gelistet, die nicht im National-, aber im Kantonsrat vertreten sind.

Erst die Listennummern für alle weiteren Gruppierungen und die Unterlisten bestehender Parteien werden ausgelost. Damit soll verhindert werden, dass etablierte, im Kantonsrat vertretene Parteien in den Wahlunterlagen weit hinten zwischen «Jux-Listen» zu liegen kommen, wie bei einer Debatte über einen entsprechenden Vorstoss im Kantonsrat vorgebracht worden war

Politisch heftig umstrittene Änderungen - etwa das Stimmrechtsalter 16 sowie ein kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer - sind nicht Bestandteil der Vorlage. Die entsprechenden Vorstösse sind derzeit noch im Kantonsrat hängig. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Revision des Gesetzes über die politischen Rechte gelangt nun in den Kantonsrat.

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