Beschwerde wegen Zürcher Maskenpflicht am Bundesgericht
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in einem Zwischenentscheid abgelehnt, die vom Regierungsrat erlassene Maskenpflicht auszusetzen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde wegen der Maskenpflicht abgelehnt.
- Die Beschwerdeführer haben den Zwischenentscheid nun vor Bundesgericht gezogen.
Die Beschwerdeführer, die sich gegen die Maskenpflicht wehren, haben den Zwischenentscheid nun vor Bundesgericht gezogen.
Das Bundesgericht bestätigte auf Anfrage ein entsprechende Meldung der «NZZ» vom Dienstag. Demnach hätten Beschwerdeführer am Freitag vor Verwaltungsgericht die regierungsrätliche Maskenpflicht als unverhältnismässig angefochten. Zudem sollte die Maskenpflicht ausgesetzt werden, bis ein Urteil gefällt sei.
Darauf trat das Verwaltungsgericht aber nicht ein. Darum zogen die Beschwerdeführer den Zwischenentscheid an das Bundesgericht weiter. Beim Verwaltungsgericht ist jetzt noch das eigentliche Verfahren über die Aufhebung der Maskenpflicht hängig, wie das Verwaltungsgericht bestätigt. Seit Donnerstag gilt in Zürich eine Maskenpflicht für alle Läden in Innenräumen.