Baurekursgericht stellt Küsnachter Villa unter Schutz
Der Zürcher Heimatschutz hat sich in einem der - aus seiner Sicht - wichtigsten Rekursverfahren der letzten Jahre durchgesetzt: Das kantonale Baurekursgericht hat die Villa einer bedeutenden Schweizer Architektin in Küsnacht wieder unter Schutz gestellt.

Beim umstrittenen Objekt handelt es sich um das Haus Gelpke-Engelhorn der Architekturpinierin Beate Schnitter, wie der Heimatschutz am Dienstag mitteilte. Die Villa gehört in Stil und Auftritt zur Nachkriegsmoderne. Bauherrin war Christa Gelpke-Engelhorn, Fotografin und Nachfahrin des BASF-Gründers Friedrich Engelhorn.
Das Wohnhaus gehöre zu einem «schweizweit einzigartigen Ensemble» von fünf Häusern aus Frauenhand, hiess es in der Mitteilung. Lux Guyer, die erste Architektin der Schweiz mit eigenem Architekturbüro, gestaltete drei dieser Häuser, ihre Nichte Schnitter zwei.
Die Gemeinde Küsnacht hatte laut dem Heimatschutz das Haus Gelpke-Engelhorn im Mai 2018 aus dem kommunalen Schutzinventar entlassen. Der Grund sei eine «voluminöse Neuüberbauung» gewesen, die eine Immobilienfirma auf dem Areal habe realisieren wollen.
Dagegen wehrte sich der Heimatschutz erfolgreich. Nach einem längeren Prozessweg über das Baurekursgericht zum Verwaltungsgericht und zurück zum Baurekursgericht setzte er sich nun durch, wie der Heimatschutz selber schreibt.
„Die Erhaltung der äusseren Erscheinung (des Hauses Gelpke-Engelhorn) sowie der Erhalt der inneren Raumstruktur sind aufgrund des hohen Eigenwertes unabdingbar«, zitiert der Heimatschutz aus dem Urteil. Bezüglich des Schutzumfangs müsse der Gemeinderat von Küsnacht ein von ihm selbst beauftragtes Gutachten nun doch noch angemessen berücksichtigen.
Dieses Gutachten ist vom Kunst- und Architekturhistoriker Michael Hanak verfasst, der die Denkmalpflegekommission des Kantons Zürich präsidiert. Es stellt das Wohnhaus auf die gleiche Stufe mit den besten Wohnhäusern in der Region, etwa dem Haus Baumann in Schönenberg von Ernst Gisel (1968-70) und dem Haus Bill in Zumikon von Max Bill (1968).
Zu den wertvollen Teile des Hauses gehören demnach etwa der Fächergrundriss, das elegante Treppenhaus oder die arenaartige Abstufung vor der Ostfassade.
Auch dem Bauensemble, zu dem die Villa gehört, attestiert das Gutachten Schutzwürdigkeit: „Die Ballung von Bauten in einem nachbarschaftlichen Kontext zweier Schweizer Architektinnen, die das 20. Jahrhundert als Vorkämpferinnen für Frauen in der Architektur prägten, hat Seltenheitswert.«
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Heimatschutz gibt sich aber zuversichtlich: Das Urteil lasse kaum Spielraum für einen andersartigen Rekurs-Entscheid.