Um die lärmige Zürcher Rosengartenstrasse ist es seit einem Jahr ruhig - zumindest politisch. Nun hat der Zürcher Gemeinderat dem Stadtrat einen Auftrag erteilt: Er soll die Anwohner endlich vor dem Strassenlärm schützen. Das dürfte jedoch nicht so einfach werden.
Rosengarten Abstimmung
Die Rosengartenstrasse in Zürich. - Keystone

Die Zürcher Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) machte es kurz nach der Volksabstimmung im Februar 2020 klar: Nach dem Nein zum Rosengartentunnel liege der Ball nun wieder bei der Stadt. Diese muss also selber entscheiden, wie sie die Bevölkerung an dieser stark befahrenen Strasse vor Lärm und Gestank schützen will.

Stadtrat Richard Wolff (AL) nahm den Ball damals dankbar auf. Auch am Mittwoch in der Ratsdebatte sagte er, dass er «voll motiviert ist, Lösungen zu finden». Die Arbeiten bei der Stadt würden auf «Volltouren» laufen.

Bereits im vergangenen September kündigte Wolff an, dass er Tempo 30, mehr Fussgängerüberführungen und längere Busspuren prüfe. Der Prozess sei aber komplex, das brauche viel Zeit.

So lange will das Stadtparlament aber nicht warten. Es überwies am Mittwoch zwei Vorstösse von SP, Grünen, GLP, AL und der Parlamentsgruppe EVP, in denen Sofortmassnahmen gefordert werden. Dazu gehören beispielsweise mehr Platz für Fussgängerinnen und Velos, eine zusätzliche Busspur oder mehr Bäume.

Ob der Ball nun wegen dieses parlamentarischen Auftrags schneller rollt, ist jedoch offen. Wolff kündigte bereits an, dass es wohl auch mit den Vorstössen nicht rascher gehe.

SVP und FDP stimmten - wenig überraschend - gegen die Rosengarten-Vorstösse. Das Nein zum Rosengartentunnel heisse nicht Ja zu utopischen Ideen von Rot-Grün, sagte der SVP-Sprecher. Die Bevölkerung habe den Status quo gewollt, deshalb habe sie den Tunnel abgelehnt. Der FDP-Sprecher bezeichnete die Vorstellungen von blühenden Rosengärten am Rosengarten schlicht als «Luftschlösser».

Einer der grossen Knackpunkte ist nach wie vor, dass die Rosengartenstrasse eine Kantonsstrasse ist. Grössere Beruhigungsmassnahmen wie etwa ein Spurabbau bräuchten die Zustimmung des Regierungsrates. Doch zwischen Stadt und Kanton Zürich harzte es in den vergangenen Jahren.

Zudem würde bei einem Spurabbau der umstrittene Anti-Stau-Artikel 104 zur Anwendung kommen. Dieser besagt, dass der Abbau von Strassenkapazitäten in der näheren Umgebung kompensiert werden muss.

Die Rosengartenstrasse wurde 1972 als Provisorium der Autobahn-Westtangente in Betrieb genommen. Das fast 50 Jahre alte Provisorium ist aber längst zur Dauerlösung geworden, mit über 50'000 Fahrzeugen pro Tag. Im Februar 2020 begrub das kantonale Stimmvolk an der Urne den Rosengartentunnel mit Rosengartentram. Das Jahrhundertprojekt hätte über eine Milliarde Franken gekostet.

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