Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich werden am 13. Juni über drei kantonale Vorlagen abstimmen. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass dann die beiden Volksinitiativen «Raus aus der Prämienfalle» und «Mehr Geld für Familien» sowie das Geldspielgesetz vors Volk kommen.
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Ein Mann geniesst das sonnige Wetter beim Zeitunglesen an der Limmat, gegenüber dem Niederdorf in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich werden am 13. Juni über drei kantonale Vorlagen abstimmen. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass dann die beiden Volksinitiativen «Raus aus der Prämienfalle» und «Mehr Geld für Familien» sowie das Geldspielgesetz vors Volk kommen.

Die Initiative «Raus aus der Prämienfalle» wurde von der CVP eingereicht. Sie verlangt, dass der Kanton seinen Anteil an der Prämienverbilligung auf mindestens 100 Prozent des Bundesanteils anhebt. Dadurch soll die Prämienlast von Personen und Familien mit eher tiefen Einkommen gesenkt werden. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab.

Die EDU-Initiative «Mehr Geld für Familien» fordert, in der Kantonsverfassung festzuschreiben, dass die Familienzulagen im Kanton mindestens 150 Prozent der bundesrechtlich vorgeschriebenen Mindestansätze betragen. Der Kantonsrat lehnte die Initiative ab und auch zwei Gegenvorschläge fanden keine Mehrheit.

Mit dem «Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele» wird unter anderem die Bewilligung von Kleinspielen geregelt, so sollen etwa sogenannte «Einarmige Banditen» erlaubt werden.

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