Die Zuger Partei Parat stört sich daran, dass die Stadt Zug nur an zehn öffentlichen Standorten Wahlplakate zulässt.
Die Altstadt in Zug.
Die Altstadt in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Partei hat deshalb mit Blick auf die Verwaltungsgerichtswahlen vom 25. September 2021 beim Regierungsrat eine Wahlbeschwerde eingereicht.

Bei der Ersatzwahl fürs Verwaltungsgericht tritt Parat-Mitglied Stefan Thöni an. Weil gleichzeitig der Wahlkampf für die Zuger Gesamterneuerungswahlen vom 2. Oktober 2022 läuft, habe die Stadt der Partei nur je ein Plakat pro öffentlichem Standort bewilligt, teilte Parat am Donnerstag mit.

Wahlplakate auf privatem Grund hingegen würden ohne Beschränkungen genehmigt. Dadurch sieht Parat sich im Nachteil gegenüber Parteien, die auf private oder kommerzielle Plakatierungsmöglichkeiten zurückgreifen können. Die Stadt verletze damit die Freiheit der Wahl und die Chancengleichheit der Kandidierenden.

Wie viel Plakatierung ist erlaubt, wurde noch nicht entschieden

Zehn Standorte genügten nicht, heisst es in der Mitteilung. Die Partei habe deshalb gegen die Praxis Wahlbeschwerde eingereicht. Wie viel Plakatierung im Zusammenhang mit Wahlen möglich sein muss, habe das höchste Schweizer Gericht noch nie entschieden.

Zur Wahl als Mitglied des Verwaltungsgerichts tritt neben Thöni, der bereits zum vierten Mal für ein Zuger Richteramt kandidiert, auch Sarah Schneider für die SP an. Sie soll Ines Stocker ersetzen, die aus dem Kanton Zug weggezogen ist.

Für Schlagzeilen gesorgt hatte Stocker, weil sie trotz Wegzugs noch an rund drei Dutzend Urteilen mitgearbeitet, was unzulässig ist.

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