Am vergangenen Wochenende wurden im Kanton Zug vier fahrunfähige Fahrzeuglenkende angehalten. Die vier Männer mussten ihren Führerausweis abgeben.
Alkohol
Ein Mann beim Alkoholtest. (Symbolbild) - keystone
Ad

In der Nacht auf Sonntag, sowie in der Nacht auf Montag haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei gesamthaft vier alkoholisierte Fahrzeuglenkende gestoppt.

Dies in den Gemeinden Baar, Unterägeri und Cham. Bei den Lenkenden handelt es sich um Männer im Alter zwischen 24 und 42 Jahren.

Die bei ihnen durchgeführten Atemalkoholmessungen ergaben Werte zwischen 0.45 mg/l und 0.77 mg/l.

Den fehlbaren Fahrzeuglenkenden wurde der Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde, Strassenverkehrsamt, abgenommen und sie müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Alkoholisierte Personen sollten niemals hinter dem Steuer sitzen

Lenkende werden gebeten, auch während der Fasnacht die Eigenverantwortung wahrzunehmen und folgende Punkte zu beherzigen:

Das Auto sollte zu Hause gelassen werden und die öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzt werden. Es sollten Fahrgemeinschaften organisiert werden und dafür gesorgt werden, dass der Lenker nicht trinkt.

Mit fahruntüchtigen Personen sollten nicht mitgefahren werden. Diese sollten vom Fahren abgehalten werden. Lenkende, die nicht mehr fit sind: Lassen das Fahrzeug stehen.

Alkohol baut sich nur langsam ab, Lenker sollten sich nie mit einem «Kater» ans Steuer setzten. Auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss sollten nicht gefahren werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StrassenverkehrsamtUnterägeriFasnachtDrogenZug