Zug

In der Stadt Zug gelten neue Lärmvorschriften

In der Stadt Zug gelten ab dem heutigen Freitag neue Lärmvorschriften. Ziel sei eine Balance zwischen Stadtleben und Ruhe.

Die Stadtverwaltung in Zug.
Die Stadtverwaltung in Zug. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt am Freitag mitteilte, regelt das neue Reglement die Vermeidung von Alltagslärm, für den das kantonale und das Bundesrecht keine Grenzwerte festgelegt haben. Es ersetzt das alte fünfzigjährige Reglement.

Lärmige Aktivitäten sind gemäss dem Reglement nur ausserhalb der Ruhezeiten zulässig. Von 12 bis 13 Uhr gilt die Mittagsruhe, von 20 bis 22 Uhr die Abendruhe und von 22 bis 7 Uhr die Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen muss rund um die Uhr Ruhe herrschen. Ab 20 Uhr (Abendruhe) ist etwa das Rasenmähen verboten.

Gesellschaftlicher Lärm bedingt zulässig

Gesellschaftlicher Lärm, etwa Kindergeschrei auf einem Spielplatz oder Stimmengewirr in einem Boulevardcafé, sind aber noch bis 22 Uhr zulässig. Feuerwerke sind über die Mittagszeit und ab 20 Uhr verboten – ausser am Bundesfeiertag und in der Nacht auf den 2. August sowie an Silvester und in der Nacht auf den 1. Januar.

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