Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, hat der Stadtrat den Gestaltungsplan Aarburgerstrasse K104, Parzellen 285 und 287, beschlossen.
Stadt Zofingen
Stadt Zofingen - Nau.ch / Werner Rolli
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Der Stadtrat hat den Gestaltungsplan Aarburgerstrasse K104, Parzellen 285 und 287 gemäss Paragraf 25 Absatz drei Baugesetz (BauG) in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt vom 20. Januar 2023 bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt Beschwerde führen.

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen.

Gesamtkantonale Organisationen gemäss Paragraf vier Absatz drei Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen.

Einwendungen werden nur innerhalb der Frist beachtet

Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (Paragraf vier Absatz zwei BauG).

Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen.

Verfahrenskosten trägt die unterliegende Partei

Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen.

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung/Tiefbau und Planung oder unter dem Link auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.

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