Wie die Gemeinde Oftringen mitteilt, liegen die Pläne für die Erweiterung der Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen vom 21. Juni bis 22. Juli 2024 öffentlich auf.
Gemeinde Oftringen. - Gemeinde Oftringen
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Betroffen sind zahlreiche Sektoren in den Gebieten Oftringen Nord und Oftringen Süd.

Eine detaillierte Liste der Sektoren ist auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

Frist für Einwendungen

In Oftringen werden auf allen bestehenden Tempo-30-Zone-Strassen sämtliche Strassenhindernisse (Inselpfosten und Betontröge) ersatzlos entfernt, ausgenommen Tempo-30-Stelen.

Die vorhandenen Markierungen werden nicht entfernt.

Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt vom 21. Juni bis 22. Juli 2024 bei der verfügenden Behörde schriftlich einzureichen.

Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Es ist genau anzugeben, gegen welchen Teilplan die Einwendung erhoben wird.

Zugang zu Plänen für Tempo-30-Zonen-Erweiterung

Einwendungen gegen die Änderungen der flankierenden Massnahmen auf bestehenden Tempo-30-Zone-Strassen sind ebenfalls genau zu bezeichnen und zu begründen.

Einwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche ein schutzwürdiges eigenes Interesse haben.

Auf Einwendungen, welche den Anforderungen nicht entsprechen, wird nicht eingetreten.

Die Pläne der Erweiterung Tempo-30-Zonen sind nachstehend zugänglich und auch während der Schalteröffnungszeiten der Gemeinde Oftringen beim Bereich Bauen Planen Umwelt im Gemeindehaus, Zürichstrasse 30, einsehbar.

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