Wie die Gemeinde Oftringen mitteilt, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung genehmigt.
handelsregister
Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Nachdem die Einwohnergemeindeversammlung Oftringen am 29. März und 8. September 2022 im Rahmen der Gesamtrevision die allgemeine Nutzungsplanung gutgeheissen hat, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 diese genehmigt, dies unter Berücksichtigung von Berichtigungen durch Direktänderungen.

Auch hat der Regierungsrat an derselben Sitzung die Teilrevision «Deckel-Areal» genehmigt. Gleichzeitig wurden die beiden vorliegenden Planbeschwerden abgewiesen.

Die amtliche Publikation des Regierungsratsbeschlusses ist im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 17. Mai 2024 veröffentlicht und mit einer nicht erstreckbaren Beschwerdefrist von 30 Tagen versehen.

Geht innert dieser Frist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau keine Beschwerde ein, ist die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Oftringen ab 18. Juni 2024 rechtskräftig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Oftringen